Amphibien- und Reptilienschutz aktuell

Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) in Deutschland

Die Richtlinie 92/43/EWG zum Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) trat am 5.6.1992 in Kraft. Hauptziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der freilebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen durch Schaffung eines EU-weiten Schutzgebietsnetzes. In Anhängen sind die von der Richtlinie betroffenen Arten und Habitate aufgelistet.

Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, unter dem Namen Natura 2000 ein kohärentes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete einzurichten. Das Schutzgebietsnetz soll Gebiete umfassen, die natürliche Lebensraumtypen des Anhangs I und Habitate der Arten des Anhangs II umfassen und muss den Fortbestand und ggf. die Wiederherstellung dieser Arten und Habitate in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleisten.

Für den Schutz von Amphibien und Reptilien sind die Anhänge II, IV und V bedeutsam. Anhang II enthält Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung, besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Der Anhang II ist damit eine Ergänzung des Anhangs I zur Verwirklichung eines zusammenhängenden Netzes von besonderen Schutzgebieten. D.h. wenn Arten des Anhang II nicht ausreichend im Schutzgebietsnetz der Biotoptypen nach Anhang I vertreten sind, müssen für diese Arten gesonderte Schutzgebiete ausgewiesen werden. Allgemein wird angestrebt, 60 % des Bestandes der Arten des Anhangs II durch das Schutzgebietssystem zu sichern.

Deutschland hat Anteile an drei biogeografischen Regionen: der alpinen (ABR, nur Bayern), der kontinentalen (KBR; 14 mittlere und südliche Bundesländer) und der atlantischen (6 nördliche Bundesländer) biogeografischen Region. Für letztere liegen zur Zeit (Stand: Ende 2003) offiziell 417 FFH-Gebietsvorschläge mit knapp über 1 Mio. ha vor, für die kontinentale Region 3076 gemeldete Gebiete mit gut 2 Mio.ha, und in der alpinen Region sind 43 Gebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 140.000 ha gemeldet. Derzeit läuft eine Nachmeldephase, die Anfang 2005 abgeschlossen sein soll und zahlreiche weitere Gebiete u.a. für Kammmolch, Rot- und Gelbbauchunke bringen wird.

Der Anhang IV enthält streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. Anhang V enthält Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können.

In der Tabelle sind die in Deutschland lebenden Amphibien- und Reptilienarten enthalten, die ein einer Liste der Anhänge II, IV oder V geführt werden.

Art wissenschaftlicher Name Anhänge

    II IV V
Amphibien        
Alpensalamander Salamandra atra - x -

Alpen-Kammolch

Triturus carnifex (x) - -

Kammolch

Triturus cristatus x x -
Rotbauchunke Bombina bombina x x -
Gelbbauchunke Bombina variegata x x -
Geburtshelferkröte Alytes obstetricans - x -

Knoblauchkröte

Pelobates fuscus - x -

Kreuzkröte

Bufo calamita - x -
Wechselkröte Bufo viridis - x -

Laubfrosch

Hyla arborea - x -

Moorfrosch

Rana  arvalis - x -
Springfrosch Rana dalmatina - x -
Grasfrosch Rana temporaria - - x
Teichfrosch Rana kl. esculenta - - x

Kleiner Wasserfrosch

Rana lessonae - x -
Seefrosch Rana ridibunda - - x
Reptilien        
Europäische Sumpfschildkröte Emys orbicularis x x -
Zauneidechse Lacerta agilis - x -
Westliche Smaragdeidechse Lacerta bilineata - x -
Östliche Smaragdeidechse Lacerta viridis - x -
Mauereidechse Podarcis muralis - x -
Glattnatter Coronella austriaca - x -
Äskulapnatter Elaphe longissima - x -
Würfelnatter Natrix tessellata - x -


Email- Grußkarten ein Service von Kaulquappe.de

Zaunhersteller

L10 Web Stats Reporter 3.15 LevelTen Hit Counter - Free Web Counters
LevelTen Web Design Company - Website Development, Flash & Graphic Designers