Amphibien- und Reptilienschutz aktuell

Rote Listen

"Rote Listen" sind zu einem wichtigen Instrument des Naturschutzes und der Umweltpolitik geworden. Sie stellen Argumentationshilfen für Artenschutzmaßnahmen sowie die Ausweisung von Schutzgebieten dar und dienen als Prüfstein für die Effizienz des Naturschutzes. In ihnen werden die aktuellen Kenntnisse zur Arealveränderung und Bestandsentwicklung von Tier- und Pflanzenarten in standardisierte Gefährdungskategorien übersetzt. Rote Listen werden für größere meist politisch, aber auch geografisch abgegrenzte Gebiete erarbeitet (Rote Listen der Bundesländer, der BRD oder z.B. der Ostsee). Aus ihnen lässt sich der kurz- bis mittelfristige Handlungsbedarf für den Natur- und Artenschutz ableiten. Die Aktualisierung der Roten Listen erfolgt bei Amphibien und Reptilien in einem Zyklus von ca. 10 Jahren.

Nachfolgend ist die Definition der Gefährdungskategorien der Roten Listen nach Schnittler et al. (1994) aufgeführt:

Kategorie 0: Ausgestorben oder verschollen

Arten, die im Bezugsraum verschwunden sind. Ihre Populationen sind:

  • nachweisbar ausgestorben, ausgerottet oder

  • verschollen (es besteht der begründete Verdacht, dass ihre Populationen erloschen sind).

Kategorie 1: Vom Aussterben bedroht

Arten, die so schwerwiegend bedroht sind, dass sie voraussichtlich aussterben, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen. Eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:

  • Die Art ist so erheblich zurückgegangen, dass sie nur noch selten ist. Ihre Restbestände sind stark bedroht.

  • Sie ist seit jeher selten, nun aber durch laufende menschliche Einwirkungen sehr stark bedroht.

  • Die für das Überleben der Art notwendige minimale kritische Populationsgröße ist wahrscheinlich erreicht oder unterschritten.

Ein Aussterben kann nur durch sofortige Beseitigung der Gefährdungsursachen  oder wirksame Maßnahmen für die Restbestände dieser Art verhindert werden.

Kategorie 2: Stark gefährdet

Arten, die erheblich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Eines der folgenden Kriterien muss zusätzlich erfüllt sein:

  • Die Art ist sehr selten bis selten.

  • Die Art ist noch mäßig häufig, aber sehr stark durch laufende menschliche Einwirkungen bedroht.

  • Mehrere der biologischen Risikofaktoren treffen zu.

  • Die Art ist in großen Teilen des früher von ihr besiedelten Gebietes bereits verschwunden.

  • Die Vielfalt der von ihr besiedelten Standorte bzw. Lebensräume ist im Vergleich zu früher weitgehend eingeschränkt.

Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie "vom Aussterben bedroht" auf.

Kategorie 3: Gefährdet

Arten, die merklich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen bedroht sind. Eines der folgenden Kriterien muss zusätzlich erfüllt sein:

  • Die Art ist selten.

  • Sie ist mäßig häufig, aber stark durch laufende menschliche Einwirkungen bedroht.

  • Sie ist noch häufig, aber sehr stark durch laufende menschliche Einwirkungen bedroht.

  • Die Art ist in großen Teilen des früher von ihr besiedelten Gebietes bereits selten.

  • Mehrere der biologischen Risikofaktoren treffen zu.

  • Die Vielfalt der von ihr besiedelten Standorte bzw. Lebensräume ist im Vergleich zu früher eingeschränkt.

Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, kann sie in die Kategorie "stark gefährdet" aufrücken.

Kategorie G: Gefährdung anzunehmen

Arten, die sehr wahrscheinlich gefährdet sind.

  • Einzelne Untersuchungen lassen eine Gefährdung der Populationen erkennen.

  • Die Informationen reichen aber für eine Einstufung in die Kategorie 1 bis 3 nicht aus.

  • Die taxonomische Umgrenzung der Art ist allgemein akzeptiert.

Kategorie R: Extrem selten (rare)

Seit jeher extrem seltene, z.B. sehr lokal vorkommende Arten.

  • Es ist kein merklicher Rückgang bzw. keine Bedrohung feststellbar.

  • Sie können aufgrund ihrer Seltenheit durch unvorhergesehene menschliche Einwirkungen schlagartig ausgerottet oder erheblich dezimiert werden.

Kategorie V: Zurückgehend, Art der Vorwarnliste

Arten, die merklich zurückgegangen sind, aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Eines der folgenden Kriterien muss zusätzlich erfüllt sein:

  • Die Art ist in großen Teilen des früher von ihr besiedelten Gebietes bereits selten geworden.

  • Sie ist noch häufig bis mäßig häufig, aber an seltener werdende Lebensräume gebunden.

  • Die Art ist noch häufig, die Vielfalt der von ihr besiedelten Standorte bzw. Lebensräume ist aber im Vergleich zu früher eingeschränkt.

Bei Fortbestehen der bestandsreduzierenden menschlichen Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie "gefährdet" wahrscheinlich.

Kategorie D: Daten mangelhaft

Die Informationen zu Verbreitung, Biologie und Gefährdung einer Art sind mangelhaft, wenn diese Arten:

  • bisher oft übersehen bzw. im Gelände nicht unterschieden wurden oder

  • erst in jüngster Zeit taxonomisch untersucht wurden (es liegen noch zu wenige Angaben über Verbreitung, Biologie und Gefährdung vor) oder

  • taxonomisch kritisch sind (die taxonomische Abgrenzung der Art ist ungeklärt).

Kategorie * : Derzeit nicht als gefährdet angesehen

Arten werden im Sinne der Roten Liste nicht als gefährdet angesehen, wenn:

  • sie nicht extrem selten sind und

  • kein merklicher Rückgang bzw. keine Gefährdung feststellbar ist und

  • die Vielfalt der von ihnen besiedelten Lebensräume im Vergleich zu früher nicht eingeschränkt ist.

Kategorie ** : Ungefährdet

Arten sind mit Sicherheit ungefährdet, wenn:

  • sie zumindest mäßig häufig sind und

  • kein merklicher Rückgang bzw. keine Gefährdung feststellbar ist und

  • die Vielfalt der von ihnen besiedelten Lebensräume im Vergleich zu früher nicht eingeschränkt ist oder

  • sie über das früher von ihr besiedelte Areal hinaus in Ausbreitung begriffen sind.

Literatur:

SCHMITTLER, M., G. LUDWIG, P. PRETSCHER & P. BOYE (1994): Konzeption der Roten Listen der in Deutschland gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.- Natur und Landschaft 69 (10): 451-459.   


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