Naturschutz und Artenschutz
Die Begriffe Naturschutz und Artenschutz werden häufig synonym verwendet. Tatsächlich ist der Naturschutz die übergeordnete Kategorie und der Artenschutz nur eine Teilaufgabe des Naturschutzes. Um die Trennung zu verdeutlichen sind nachfolgend beide Begriffe definiert.
Naturschutz
Der Naturschutz dient der Erhaltung schutzwürdiger Landschaften und Landschaftsteile durch ordnende, sichernde, regenerierende, pflegende und entwickelnde Maßnahmen im Naturhaushalt der Landschaftsökosysteme, der feien Landschaft und im Siedlungsraum.
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die natürlichen oder quasi-natürlichen Lebensräume vor schädigenden Einwirkungen und übermäßigen wirtschaftlichen Nutzungen zu schützen und sie in ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit, Vielfalt und Schönheit als eine der Lebensgrundlagen von Mensch, Tier und Pflanze zu erhalten.
Artenschutz
Unter Artenschutz versteht man alle Maßnahmen zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten, auch als Bestandteil regenerations- und funktionsfähiger Ökosysteme und zur Erhaltung der Artenvielfalt.
Dabei kann es insbesondere beim Schutz stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Amphibien- und Reptilienarten zu Konflikten zwischen den Zielen des auf diese Arten ausgerichteten Artenschutzes und Naturschutzzielen kommen. Ursache ist zumeist das Fehlen von "natürlichen" Primärstandorten, die aufgrund des allgemeinen Verlustes der Dynamik unserer Landschaft (z.B. in Flussauen) selten geworden sind. Viele Arten sind deshalb heute auf Sekundärstandorte angewiesen, die aufgrund extremer Nutzungen (Truppenübungsplätze, Abgrabungen) entstanden sind.
|