Straßensperrung
Straßensperrungen sind eine wirksame Schutzmaßnahme für wandernde Amphibien. Dazu werden betroffene Straßenabschnitte während der Hauptwanderung für den Verkehr gesperrt. Je nach Wandergeschehen können unterschiedliche Straßensperrungen notwendig sein. Die meisten Straßensperrungen schützen die Frühjahrswanderung der Amphibien. Dazu müssen die entsprechenden Straßenabschnitte während der Hauptwanderzeit in den Abend- und Nachtstunden (19.00 bis 06.00 Uhr) für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Um die Abwanderung der Jungtiere in den Sommermonaten zu schützen, können aber auch Straßensperrungen am Tage notwendig sein.
Die Möglichkeit der Straßensperrung aus Gründen des Artenschutzes ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. In § 45, Abs. 1a, Nr. 4a ist das Recht zur Beschränkung des Verkehrs "hinsichtlich örtlich begrenzter Maßnahmen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes ..." formuliert. Die Straßensperrung muss durch die zuständige Verkehrsbehörde genehmigt werden, die auch die notwendige Beschilderung festlegt. Voraussetzung für eine Genehmigung ist meist das Vorhandensein einer zumutbaren Umleitungsstrecke. Erfahrungsgemäß ist diese Maßnahme nur bei Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen realisierbar und setzt die Akzeptanz der betroffenen Anwohnern voraus.
Die Durchführung der Straßensperrung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Teilweise werden die Straßensperrungen von den Straßenverwaltungen durchgeführt.
Zur Sperrung werden oft mobile Sperrbarken verwendet, die jedoch häufig umfahren werden. Wirkungsvoller sind fest eingebaute Schranken oder Pfosten.
Vorteile:
Nachteile:
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