Amphibien- und Reptilienschutz aktuell


NATURA 2000
Stand der Umsetzung und Perspektiven
des Schutzes von Amphibien und Reptilien
im Rahmen derFFH-Richtlinie

Tagung
des NABU Bundesfachausschuss Feldherpetologie und
der AG Feldherpetologie der DGHT

Samstag 20. bis Sonntag 21. November 2004 in Potsdam

Tagungsprogramm

Samstag 20.11.2004

9.00

Begrüßung

9.10

A. VON LINDEINER (Hilpoltstein): FFH - Eine Erfolgsgeschichte für den Naturschutz? Zusammenfassung

Themenblock 1: Stand der Umsetzung der FFH-Richtlinie

9.45

M. MEESKE (Göttingen): Vorläufiger Bericht zum Stand von NATURA 2000 in Litauen Zusammenfassung

10.05

K. FOG (Vekso): Umsetzung der FFH-Richtlinie in Dänemark

10.20

A. MALETZKY & M. KYEK (Salzburg): FFH-Richtlinie und Herpetofauna im Bundesland Salzburg (Österreich): Zum Stand der Umsetzung - oder Monitoring bitte warten! Zusammenfassung

11.10

H.-D. BAST (Rostock): Repräsentanz der Herpetofauna in der Gebietsmeldung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Zusammenfassung

11.30

U. GEISE & A. VON LINDEINER (Prosselsheim): Stand Umsetzung der FFH-Richtlinie in Bayern Zusammenfassung

11.50

H. LAUFER (Offenburg): Die NATURA 2000-Gebiete für Kammmolch und Gelbbauchunke in Baden-Württemberg - Vorgehensweise, Stand und Probleme Zusammenfassung

12.10

F. MEYER & T. SY (Halle/S.): Rotbauchunke - Umsetzung von FFH-Aspekten im Rahmen des Artenhilfsprogramms Sachsen-Anhalt Zusammenfassung

14.00

U. SCHEIDT & H. UTHLEB (Erfurt): Was ist ein günstiger Erhaltungszustand? - Das Beispiel Geburtshelferkröte Zusammenfassung

Themenblock 2: Monitoring der Amphibien- und Reptilienarten der FFH-Richtlinie

14.20

C. EICHEN (Bonn): Erfassung, Bewertung und Monitoring des Erhaltungszustandes von Arten der FFH-Richtlinie - Sachstandsdarstellung auf EU- und Bundesebene Zusammenfassung

14.50

B. SCHMIDT (Zürich): Monitoring der Verbreitung einer Art, wenn die Art nicht immer entdeckt wird Zusammenfassung

15.10

R. PODLOUCKY, R. & I. BLANKE (Hildesheim): Konzeptionelle Überlegungen und erste Ergebnisse zum Monitoring der Herpetofauna im Rahmen der FFH-Richtlinie in Niedersachsen: Spagat zwischen Illusion und Realität Zusammenfassung

15.30

A. DREWS (Kiel): Monitoring und Bestandsaufnahme von FFH-Anhang II und IV Arten in Schleswig-Holstein Zusammenfassung

15.50

I. JOHN (Dresden): Monitoring der Amphibien und Reptilien der Anhänge II und IV im Freistaat Sachsen - Methodik und erste Ergebnisse Zusammenfassung

17.00

Zusammenkunft der AG Feldherpetologie (DGHT)
Schwerpunktthema: Weiterentwicklung der Roten Listen Deutschland, Bericht von K.-D. KÜHNEL über die gleichnamige Tagung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)

 

 

Posterpräsentationen:

F. BIBELRIETHER & A. FRIEDMANN: Monitoring und Evaluierung von künstlichen Amphibienlaichgewässern in Podlasien (Polen) Zusammenfassung

W.-R. GROSSE & S. MEYER: Schutz des Kammmolchs (Triturus cristatus) in Sachsen-Anhalt zusammenfassung

M. HACHTEL & M. SCHLÜPMANN: Am Rande eines Areals: Situation und Schutzmaßnahmen für die Gelbbauchunke (Bombina variegata) in Nordrhein-Westfalen Zusammenfassung

K.-D. KÜHNEL: Repräsentanz von Amphibien und Reptilien in den Berliner FFH-Gebieten

M. MONZEL: Inwertsetzung der regionaltypischen Amphibienfauna für die Ausweisung von FFH-Gebieten am Beispiel eines ehemaligen Standortübungsplatzes im Raum Trier

S. MÜLLER-KROEHLING: Amphibienschutz in FFH-Gebieten - Überlegungen und aktuelle Beispiele aus Sicht von Wald und Forstwirtschaft Zusammenfassung

K. SMOLE-WIENER: Amphibienschutz im Alpen-Adria-Raum unter besonderer Berücksichtigung der Lebensraumzerschneidung durch Verkehrswege Zusammenfassung

 

Sonntag 21.11.2004

9.00

H. STEINER & D. SCHMIDT (Kassel): Umsetzung der FFH Richtlinie (Amphibien und Reptilien) in Hessen, aktueller Stand Zusammenfassung

9.20

I. BLANKE & R. PODLOUCKY (Lehrte): Methodische Vorgehensweise und vorläufige Ergebnisse beim Monitoring von Reptilien im Zusammenhang mit Wirkungskontrollen von PROLAND-Naturschutzmaßnahmen in Niedersachsen: Ein Beitrag zur Überwachung des Erhaltungszustandes von "Arten von gemeinschaftlichem Interesse" im Sinne der FFH-Richtlinie Zusammenfassung

9.40

H. LAUFER (Offenburg): Praktikabilität und Fangeffizienz verschiedener Wasserfallen im Hinblick auf das Fangen von Kammmolchen (Triturus cristatus) in NATURA 2000-Gebieten Zusammenfassung

10.00

D. ORTMANN (Bonn): Kammmolch-Untersuchungen (Fangeffizienz mit verschiedenen Methoden, Populationsgrößen, Jungtieraufkommen, Migration etc.) Zusammenfassung

Themenblock 3: Managementpläne und Entwicklungsziele für Natura 2000 Gebiete und deren Bedeutung für den Schutz der Amphibien und Reptilien

10.20

U. GEISE (Prosselsheim): FFH-Managementpläne: Was, wer, wie warum? Erfahrungen aus 3 Jahren Umsetzung in Bayern Zusammenfassung

11.20

D. HERRMANN, T. WAGNER & R. PODLOUCKY (Neustadt): FFH-Managementplanung für die Gelbbauchunke in Niedersachsen: Artenschutzkonzept = Managementplan? Zusammenfassung

11.40

C. HERDEN (Kiel): „Schützen alleine reicht nicht immer…!“Aktives Populationsmanagement am Beispiel der Rotbauchunke in Schleswig-Holstein Zusammenfassung

12.00

Abschlussdiskussion

Zusammenfassungen

FFH - Eine Erfolgsgeschichte für den Naturschutz?

Andreas von Lindeiner

„Natura 2000 ist das weltweit ehrgeizigste und größte Naturschutzprojekt.“ Umweltminister Schnappauf am 20.2.2003 vor dem Umweltausschuss des bayerischen Landtags

Die Naturschutzvorrangfläche in Deutschland hat sich durch Natura 2000 etwa verfünffacht – ein großer Erfolg für den Naturschutz. Dies ist nur ein erster Schritt, weitere Aufgaben müssen nun zügig angegangen werden.

Errungenschaften von Natura 2000

LIFE-Projekte (für Natura 2000-Gebiete reserviert)
1992-2004: Europa: 854 Projekte, Deutschland: 64 Projekte, Europaweit 18 mit Amphibien, 14 mit Reptilien als Zielarten
2000-2004: Projektvolumen der EU für LIFE Natur ca. 300 Mio €.
Im Regelfall bis zu 50% Co-Finanzierung durch die EU

- Stärkung des rechtlichen Schutzes von Arten und Lebensraumtypen

§ 33 Abs. 3 BNatSchG:
Die Schutzerklärung muss den Schutzzweck entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen des einzelnen Schutzgebiets bestimmen. Danach müssen auch die zur Umsetzung des Art. 6 FFH-RL notwendigen Gebote und Verbote in die Schutzerklärung aufgenommen werden.

- Eingriffsregelung

Jede Inanspruchnahme der Flächen eines Lebensraumtyps bzw. Habitats einer Art innerhalb eines Natura 2000-Gebietes ist erheblich.
Es gibt keinen naturschutzfachlichen oder -rechtlichen Beurteilungs- oder Bewertungsspielraum für die Lebensraumtypen bzw. Habitate direkt betreffende Flächenverluste.
Diese dürfen nur ausnahmsweise im Falle der Erfüllung der in Art. 6 Abs. 4 FFH-RL bzw. § 34 Abs. 3-5 BNatSchG bezeichneten Voraussetzungen zugelassen werden.

- Erhaltungs- und Entwicklungskonzepte

Festlegung naturschutzfachlicher, gebietsspezifischer bzw. gebietsübergreifender Ziele Monitoring und Berichtspflicht
Chance zur regelmäßigen Überprüfung des Erhaltungszustandes und zur Kontrolle des Verschlechterungsverbots

- Fördermöglichkeiten für Landwirte

Finanzierung von Natura 2000, Forderungen der europäischen NGOs

1. Die Umsetzung von Natura 2000 und die Ziele der EU-Umweltpolitik müssen in den einschlägigen Fonds ein prioritäres Ziel werden.
2. EU-Strukturfondsgelder sollten nur dann gewährt werden, wenn angemessene, nationale Pläne für die Natura 2000-Finanzierung vorgelegt werden.
3. Die Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raumes muss so geändert werden, dass ein effektives Natura 2000-Management möglich sein wird.
4. Das vorgeschlagene Förderinstrument für die Umwelt, LIFE+, muss ein spezifisches Finanzierungsinstrument für Biodiversität enthalten.
5. Die Einrichtung eines gesonderten Fonds für die Finanzierung der Natura 2000-Gebiete ist zu prüfen.

Inhaltliche Umsetzung von Natura 2000
Folgende Aufgaben müssen nun zügig angegangen werden, damit sich die inhaltliche Umsetzung von Natura 2000 nicht genau so lange hinzieht wie der Meldeprozess:

- Einsatz für Co-Finanzierung von EU-Fördergeldern

- Ausweisung von Schutzgebieten
(gemeldete Gebiete müssen nach nationalem Recht ausgewiesen werden)
großflächige Gebiete: LSG? NSG ? Eigene Kategorie?

- Verträglichkeitsprüfung

Festlegung von Standards, Qualität, Erheblichkeit

- Klage- und Beschwerdeverfahren
sorgfältige Prüfung des Vorgehens: nationale Gerichte, EU-Kommission?

- Akzeptanzkampagne
Auslotung von Möglichkeiten zur besseren Akzeptanz von Natura 2000.
Bsp: Gebietsbetreuer

- Monitoring

Andreas von Lindeiner
Landesbund für Vogelschutz (LBV), Eisvogelweg 1, D-91161 Hilpoltstein
email: a-v-lindeiner@lbv.de
Programm

Vorläufiger Bericht zum Stand NATURA 2000 in Litauen

Martina Meeske

Mit Litauen und neun weiteren Mitgliedstaaten der EU erweitert sich seit dem 1. Mai 2004 das zukünftige Schutzgebietsnetz NATURA 2000 mit wertvollen Lebensräumen und Arten. Die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie gehören zur Beitrittsakte, was die neuen Mitgliedstaaten in die Pflicht nimmt, Gebiete für das NATURA 2000-Netz vorzulegen. Dazu gehört u.a., dass die neuen Mitgliedstaaten eine Gebiets-Vorschlagsliste rechtlich umsetzen und vorlegen müssen. Litauen erarbeitete bis zum April 2004 eine Liste mit 274 pSCI-Gebieten aus, was einer Unterschutzstellung des Landes von etwa 6 % entsprechen würde und damit deutlich unter den von der EU geforderten 15 % läge.

Weder die litauische Regierung noch das litauische Umweltministerium verfügen über ein spezielles Budget für das Umsetzen der Einrichtung von NATURA 2000-Gebieten. Für die litauischen pSCI-Gebiete sind zudem noch keine Managementpläne erstellt worden. Zwar gibt es einige vorbereitete Pläne, die entsprechen jedoch nicht den EU-Richtlinien.

Von 1999 bis 2001 wurden erste Kartierungen zu möglichen NATURA 2000-Gebieten durchgeführt, bei denen z.B. für die Amphibienkartierungen ein Entomologe verantwortlich war. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die aktuellen Vorschläge größtenteils auf Informationen aus den 70iger Jahren beruhen.

Anhand der Kartierung wurde eine litauische Datenbank erstellt, in der z.B. 3 Gebiete für Emys orbicularis, 11 für Bombina bombina und 8 für Triturus cristatus genannt werden. Dem aktuellen Report zu „NATURA 2000 in den neuen EU-Mitgliedstaaten“ sind pSCI-Gebiete mit Vorkommen von Emys orbicularis und Bombina bombina zu entnehmen. Hier werden 4 Gebiete für Emys orbicularis aufgeführt, wobei in einem der Gebiete nur 1 Exemplar bekannt ist. Für Bombina bombina gibt es 7 Nennungen, jedoch befinden sich in diesem Fall 4 der pSCI-Gebiete in Fischgewässern.

Insgesamt sind die derzeitigen Vorschläge zu den NATURA 2000-Gebieten für Amphibien und Reptilien als mangelhaft zu bewerten.

Martina Meeske
Zentrum für Naturschutz, Universität Göttingen, Von-Siebold-Str. 2, 37075 Göttingen
email: mmeeske@gwdg.de
Programm

FFH-Richtlinie und Herpetofauna im Bundesland Salzburg (Österreich): Zum Stand der Umsetzung - oder Monitoring bitte warten!

A. MALETZKY & M. KYEK

Das Land Salzburg erstreckt sich vom Alpenhauptkamm ins nördliche Alpenvorland und weist mit seinen Gebirgsstöcken, Flusstälern, Hügellandschaften und Seengebieten ein vielgestaltiges Lebensraummosaik auf. Es erstreckt sich von 425 m über NN bis 3.798 m über NN (Großglockner). Während die nur von wenigen Arten besiedelten Hochgebirgslagen großteils noch relativ unberührt erscheinen, stehen vor allem die Tallagen und die offene Landschaft unter einem massiven Nutzungsdruck durch den Menschen. Durch die starken Höhenunterschiede weist dieses Gebiet natürlich sehr heterogene Klimaverhältnisse auf, die die Verbreitung der einzelnen Arten im Verein mit den unüberwindbaren Barrieren der Gebirgszüge stark beeinflussen.

Die Herpetofauna des Landes Salzburgs

Im Bundesland Salzburg kommen insgesamt 16 Amphibien- und 7 Reptilienarten vor, von denen 2 in Anhang II & IV, sowie 8 in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt werden (siehe Tabellen 1 und 2). Während die Kartierung ihrer Verbreitung in den vergangenen 10-15 Jahren gute Fortschritte gemacht hat, sind die Informationen zur Ermittlung des Erhaltungszustandes der Arten bezüglich Populationsstruktur und Lebensraumansprüchen in Salzburg bislang völlig unzureichend. Ingesamt wurden in Salzburg an 733 Standorten bei 1.012 Beobachtungen FFH- relevante Arten (Anhang II und IV) der Herpetofauna festgestellt. Teilweise werden die gemäß der FFH Richtlinie besonders zu schützenden Arten durch 21 periodisch errichtete Schutzzäune entlang von Landesstraßen vor der unbeabsichtigten Tötung bewahrt. 5 Wanderstrecken sind derzeit dauerhaft durch Kleintierschutzanlagen gesichert. Dieser Schritt in die richtige Richtung kann allerdings ein langfristiges gezieltes Lebensraummanagement nicht ersetzen. Die Natura 2000 Gebiete aus Sicht der Herpetofauna Die vorliegende Ausweisung von Natura 2000-Gebieten erfasst die bislang bekannten Vorkommen von Bombina variegata und Triturus cristatus nur sehr bedingt. Von den aktuell bekannten Standorten der Gelbbauchunke liegt nur einer in einem Natura 2000-Gebiet. Zusätzliche Gebietsausweisungen sind nach Angaben der Salzburger Landesregierung nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die betroffenen Arten in den anderen Bundesländern stärker berücksichtigt werden. Ein konkretes Konzept zu Schutz und Förderung der Anhang IV Arten liegt bislang nicht vor.

Folgende Fragen sind nun offen und stehen zur Diskussion:

1. Welche konkreten Vorgaben aus der FFH Richtlinie greifen hier und wie werden diese anderorts umgesetzt?

2. Welche Monitoring- und Schutzprogramme zur positiven Entwicklung der Populationen und ihrer Lebensräume müssen von der zuständigen Regierung umgesetzt werden?

3. Welche personellen und finanziellen Ressourcen sind dazu notwendig?

4. In welchem Zeitrahmen muss ein Monitoring erstellt werden und über welchen Zeitrahmen muss es sich erstrecken?

Artname (Lateinisch)

Anzahl der Fundorte

Aktuelle Fundorte in NATURA 2000-Gebieten

Anzahl der Beobachtungen

Fang an Amphibien-zäunen

Bombina variegata

245

14 (9 davon 1950)

319

5

Triturus cristatus-Superspecies

66

3 (alle 1950)

142

6

Tab. 1: Derzeit bekannte Vorkommen der im Anhang II und IV der FFH-Richtlinie angeführten Arten

Artname (Lateinisch)

Anzahl der Fundorte

Aktuelle Fundorte in NATURA 2000-Gebieten

Anzahl der Beobachtungen

Fang an Amphibien-zäunen

Hyla arborea

188

14 (9 davon 1959)

217

3

Rana dalmatina

56

3

92

6

Rana lessonae

11

0

11

-

Bufo viridis

3

0

5

-

Salamandra atra

109

48

130

-

Elaphe longissima

58

1

92

-

Coronella austriaca

50

1

52

1

Lacerta agilis

258

3

346

6

Tab. 2: Vorkommen der im Anhang IV der FFH-Richtlinie angeführten Arten

Mag. Andreas Maletzky
Universität Salzburg, Fachbereich für Organismische Biologie, Hellbrunnerstrasse 34, A-5020 Salzburg, email: a_maletzky@aon.at

Mag. Martin Kyek
Institut für Ökologie, Johann-Herbst-Straße 23, A-5061 Elsbethen-Glasenbach
email: kyek.ifoe@aon.at
Programm

Repräsentanz der Herpetofauna in der Gebietsmeldung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Hans-Dieter Bast

Mit der gründlich überarbeiteten und erweiterten dritten FFH-Meldung hat das Land M-V bis zum 15. Juni 2004 insgesamt 231 Gebiete ausgewählt und gemeldet, die einen Anteil von 12,4% der Landesfläche (ohne Hoheitsgewässer) einnehmen. In 87 dieser Gebiete bestehen Vorkommen des Kammmolches, in 74 Gebieten lebt die Rotbauchunke. Insgesamt sind damit nunmehr ca. 24 % der Kammmolchbestände und etwa 38 % der Rotbauchunkenpopulationen des Landes in FFH-Gebieten geschützt. Alle bekannten aktuellen Vorkommen der Europäischen Sumpfschildkröte mit endemischem Haplotyp befinden sich in FFH-Gebieten. Allerdings ist der Kenntnisstand zum Status dieser Form in MV derzeit noch sehr unbefriedigend.

Hans-Dieter Bast
Segelmacherweg 7, D-18109 Rostock, email: hdog.bast@t-online.de
Programm

Stand Umsetzung der FFH-Richtlinie in Bayern

Ulrike Geise & Andreas von Lindeiner

Bayern hat - wie andere Bundesländer auch - zunächst deutlich zu wenig FFH-Gebiete gemeldet. Beim kontinentalen Bewertungsseminar in Potsdam im November 2002 wurde darum für zahlreiche Arten und Lebensraumtypen ein Nachmeldebedarf festgestellt. Anhand einiger Beispiele für Schutzgüter mit besonders hoher Verantwortung Bayerns wird dies erläutert. Auf die Unterschiede zwischen der kontinentalen und der alpinen Region wird eingegangen. Da viele FFH-Gebiete mit Vogelschutzgebieten teilweise deckungsgleich sind, werden diese in einem kurzen Exkurs gestreift. Bayern hat nach aktuellem Stand einen Landesflächenanteil von 11,3% für Natura 2000 gemeldet, davon sind 9,1% FFH-Gebiete.

Im zweiten Teil des Beitrags geht es speziell um die FFH-relevanten Amphibienarten. Die FFH-Richtlinie schreibt den Erhalt, ggf. die Wiederherstellung von Populationen der Gelbbauchunke und des Kammmolches vor und dies mit dem Ziel, ein "zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz zu schaffen". Europaweit hat Deutschland eine besondere Verantwortung für diese Arten, da sie beide hier weltweit zentrale Vorkommen haben. Das heißt, wird Deutschland, wird Bayern dieser Aufgabe nicht gerecht, erleiden beide Arten weiterhin ungebremst die bisherigen Bestandseinbrüche, reisst das Netz immer weiter auf und die Arten sind europaweit immer stärker gefährdet.

Hier werden vor allem der Erhalt bzw. die Wiederherstellung des in der FFH-Richtlinie geforderten Netzes am Beispiel der Gelbbauchunke und dies am Beispiel eines Primärlebensraumes, eines zusammenhängenden Waldgebietes in Nordbayern präsentiert. Da bisher kein Managementplan zum Schutz der Amphibienarten erstellt worden ist, werden die vorhandenen Rahmendaten vor dem Hintergrund der Anforderungen der FFH-Richtlinie einerseits und den Umsetzungsmöglichkeiten andererseits diskutiert. Überlegungen zu Kartierungsanleitungen und den zu erwartenden Kosten werden dargestellt.

Ulrike Geise
Obere Rehwiese 5, 97279 Prosselsheim, email: ulrike.geise@t-online.de

Dr. Andreas von Lindeiner
Landesbund für Vogelschutz (LBV), Eisvogelweg 1, D-91161 Hilpoltstein
email: a-v-lindeiner@lbv.de
Programm

Die NATURA-2000 Gebiete für Kammmolch und Gelbbauchunke in
Baden-Württemberg
Vorgehensweise, Stand und Probleme

Hubert Laufer

Im Auftrag der Landesanstalt für Umweltschutz, Karlsruhe (LfU) wurden alle bekannten Vorkommen des Kammmolchs und der Gelbbauchunke ausgewertet. Dabei wurde berücksichtigt, dass das Land Baden-Württemberg 20-60 % des Bestandes der jeweiligen Art bezogen auf das Land und auf den jeweiligen Naturraum (3. Ordnung) zu melden hat. Hierbei musste die relative Größe, relative Seltenheit, biogeographische Bedeutung, der Erhaltenswert und die Wiederherstellungsmöglichkeit des Lebensraumes auf Landes- sowie Naturraumebene berücksichtigt werden.

Da nur Meldungen nach 1980 berücksichtigt wurden, waren dies beim Kammmolch 664 Gebiete und bei der Gelbbauchunke 2.545. Das Hauptproblem Bestand darin, dass zu einem großen Anteil keine Bestandsangaben vorlagen, zu einem weiteren Anteil nur grobe Schätzungen wie z. B. wenige oder viele Individuen. Nur von sehr wenigen Gebieten lagen genaue Zählungen vor sowie die Methode, wie die Bestandsschätzungen zustande kamen. Somit ist nur die ungefähre Verbreitung beider Art bekannt, nicht die Anzahl der Vorkommen und noch weniger der Bestand. Erfassungen im Gelände wurden nicht durchgeführt, ausnahmsweise wurden einzelne Gebiete überprüft. Um dennoch aus dem bekannten Datenbestand Gebiete auszuwählen, wurden die Angaben zu Bestandsgrößen und die Biotopqualität und -größe herangezogen. Bei Biotopqualität und -größe wurden neben den Angaben der Kartierer auch die Biotopkartierung und die Waldbiotopkartierung verwendet, sowie Informationen aus den Topografischen Karten und den Luftbildern.

Anhand dieser Vorgehensweise wurden für den Kammmolch 69 Gebiete (23.497 ha) und für die Gelbbauchunke 119 Gebiete (30.843 ha) ausgewählt. Nachdem für alle in Anhang I und II der FFH-RL aufgeführten Biotoptypen und Arten die Gebiete abgegrenzt waren, wurde überprüft, in welchen Gebieten zusätzlich Kammmolch und Gelbbauchunke vorkommen. So dass zum derzeitigen Stand (das Konsultationsverfahren läuft noch) für den Kammmolch 92 Gebiete (196.146 ha) und für die Gelbbauchunke 138 Gebiete (264.389 ha) abgegrenzt sind.

Hubert Laufer
Friedenstr. 28, Büro für Landschaftsökologie LAUFER, D-77624 Offenburg
email: bfl.laufer@t-online.de
Programm

Rotbauchunke - Umsetzung von FFH-Aspekten im Rahmen des Artenhilfsprogramms Sachsen-Anhalt

Frank Meyer & Thoralf Sy

Ein wesentlicher Teil der westlichen Verbreitungsgrenze der Rotbauchunke (Bombina bombina L., 1761) verläuft durch Sachsen-Anhalt, so dass dem Land sowohl im nationalen als auch europäischen Kontext eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Art zukommt. Das jüngst vorgelegte Artenhilfsprogramm soll diesem Aspekt – v.a. auch den aus der FFH-Richtlinie resultierenden Verpflichtungen – Rechnung tragen. Es beinhaltet zunächst detaillierte textliche und kartografische Übersichten zur ehemaligen und aktuellen Verbreitungssituation. Mit Hilfe flächendeckender Kartierungen konnten große Kenntnislücken bezüglich Verbreitung und Status in zahlreichen Regionen und Naturräumen geschlossen werden. Anhand von Rasterdaten (MTBQ und 1x1 km) konnte ein bedeutender flächenmäßiger Rückgang der Rotbauchunke in Sachsen-Anhalt in den vergangenen 100-150 Jahren deutlich gemacht werden. Nach 1990 wurde die Art noch in 62 % der insgesamt bekannt gewordenen MTBQ mit Rotbauchunken-Nachweisen angetroffen, ab 1996 sogar nur noch in 46,7 %. Als die gegenwärtigen Verbreitungsschwerpunkte sind das Werbener, Tangermünder und Dessauer Elbetal sowie das Rhin-Havel-Luch zu benennen. Ihre gegenwärtig höchste Verbreitungsdichte besitzt die Rotbauchunke im Werbener Elbetal mit einer Rasterfrequenz von 14,4 % und ca. 44 Fundorten pro 100 km². Auch die durchschnittliche Individuenzahl pro Fundort ist hier mit 18,7 am höchsten. Die Hälfte der zwischen 1999 und 2002 untersuchten Populationen bestand aus bis zu 7 rufenden Individuen, 25 % der aktuellen Fundorte wiesen mehr als 15 Rufer auf, und nur an 12 % der Populationen wurden 20 und mehr Individuen nachgewiesen.

Die Präsenz der Rotbauchunke in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts, wie Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten, wurde umfassend analysiert, um Defizite aufzuzeigen. Im Ergebnis einer Neumeldungen sowie zahlreicher Flächen-Erweiterungsvorschläge sind nun 70 % der aktuellen Vorkommen in FFH-Gebieten enthalten.

An vorderster Stelle der Beeinträchtigungen stehen hohe Nährstoffeinträge in die Gewässer, vornehmlich aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung des Umfeldes. Mit der Eutrophierung ist eine Beschleunigung der Sukzession und Verlandung der Wasserstellen verbunden. Weitere wichtige Gefährdungsfaktoren sind die landwirtschaftliche Intensivnutzung (Mahd/Überweidung), die Fischerei- und Angelnutzung sowie Maßnahmen der Deichsanierung im Elbetal. Für etwa 89 % der Populationen kann in einem 1 000-m-Bereich eine Anbindung an andere Vorkommen angenommen werden. Vom Hauptverbreitungsgebiet isolierte Populationen existieren hingegen in den Landkreisen Merseburg-Querfurt, Köthen und Wittenberg.

Im Rahmen des Artenhilfsprogramms wurden flächenkonkrete Anforderungen an eine schutzverträgliche Nutzung der Vorkommensgebiete formuliert und Maßnahmenvorschläge für einen wirksamen Habitatschutz unterbreitet. Für besonders akut gefährdete Vorkommen werden prioritäre Maßnahmenkonzepte vorgestellt. Hierzu zählen u.a. Populationen in der Elster-Luppe-Aue bei Merseburg, dem Köthener Ackerland und im Roßlau-Wittenberger Vorfläming und Hochfläming, wobei im letztgenannten Fall ein länderübergreifender Ansatz verwirklicht werden muss.

Nicht zuletzt wird mit dem vorgelegten Artenhilfsprogramm eine hervorragende Datengrundlage für ein langfristiges Monitoring der Populationen und Vorkommensgebiete vorgelegt. Die publizierte Fassung ist beim Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Öffentlichkeitsarbeit, PF 200841, 06009 Halle (Saale), poststelle@lau.mu.lsa-net.de, erhältlich.

Frank Meyer
Neuwerk 4b, D-06108 Halle/S., email: rana-@t-online.de

Thoralf Sy
Jacobstr. 5, D-06110 Halle/S., email: thoralf.sy@t-online.de
Programm

Was ist ein günstiger Erhaltungszustand?
Das Beispiel Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans)

Ulrich Scheidt & Heiko Uthleb

Das Verbreitungsgebiet der Geburtshelferkröte ist mit Ausnahme der Nordschweiz auf das Gebiet der Europäischen Union beschränkt. Die Staaten der EU haben deshalb eine außerordentlich Verantwortung für die Erhaltung der Art. Sie wurde daher als Art von „gemeinschaftlichem Interesse“ in den Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgenommen. Für solche Arten schreibt die Richtlinie die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes, die Etablierung eines „strengen Schutzsystems“, welches u. a. jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verbietet und eine Überwachung des Erhaltungszustandes vor. Die FFH-Richtlinie gilt jedoch nicht unmittelbar, sondern ist in nationales Recht umzusetzen.

Die bundesrechtliche Umsetzung der Regelungen zu Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie im Bundesnaturschutzgesetz erfolgte einerseits im Rahmen des „klassischen“ Artenschutzrechtes. Somit wurden vor allem Entnahme-, Störungs- und Vermarktungsverbote erlassen, die zudem großzügige Ausnahmen für alle unbeabsichtigten Beeinträchtigungen z.B. für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft enthalten (§§ 42 und 43). Andererseits wird bei Vorliegen eines Eingriffes das Artenschutzrecht durch die Eingriffsregelung ersetzt, die hinsichtlich der Anhang IV-Arten nunmehr strengeren Anforderungen (§ 19 Abs. 3) unterliegt.

Die Bestände der Geburtshelferkröte sind in weiten Teilen des deutschen Teilareals rückläufig. Gebietsweise ist ein Arealverlust zu beobachten. So weicht in Südthüringen die östliche Verbreitungsgrenze seit Anfang der 90er Jahre des 20. Jh. nach Westen zurück, die Bestände dünnen in den angrenzenden Gebieten Thüringens und Nordbayerns deutlich aus. Der in der FFH-Richtlinie zwingend vorgeschriebene günstige Erhaltungszustand ist damit für die Art bereits jetzt nicht mehr gegeben! Diese Feststellung ergibt sich aus der Definition im Artikel 1 und bedarf nicht erst des in den nächsten Jahren durchzuführenden Monitorings. Vielmehr sind jetzt Maßnahmen zur Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes einzuleiten.

Die Rückgangsursachen für die Geburtshelferkröte liegen vor allem im Bereich Nutzungsaufgabe extensiver Landnutzungen, Sukzession, Eutrophierung und Intensivierung der Fischhaltung. Die Entnahme von Tieren oder die Beseitigung von Reproduktionsgewässern im Rahmen eines Eingriffes spielen eher eine untergeordnete Rolle. Es wird deshalb festgestellt, dass die im Bundesnaturschutzgesetz normierten Regelungen des herkömmlichen Artenschutzrechtes und der Eingriffsregelung für den Schutz der Geburtshelferkröte von geringer Bedeutung und nicht geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand abzusichern bzw. wiederherzustellen. Dafür wären aktive Maßnahmen wie beispielsweise eine gezielte Förderung extensiver Nutzungen oder die Anlage von Gewässern in der Nachbarschaft geeigneter Landlebensräume erforderlich.

Da gemäß der FFH-Richtlinie ein günstiger Erhaltungszustand abzusichern ist, wird zu diskutieren sein, ob das geforderte „strenge Schutzsystem“ solche aktiven Maßnahmen umfasst und das Bundesnaturschutzgesetz entsprechend geändert oder ob Arten wie die Geburtshelferkröte in den Anhang II der FFH-Richtlinie eingruppiert werden müssen. Dann wären für die Geburtshelferkröte FFH-Gebiete auszuweisen, in denen auch aktiv auf die Erhaltung der Art hinzuwirken ist.

Ulrich Scheidt
Naturkundemuseum Erfurt, PSF 769, 99015 Erfurt, email: ulrich.scheidt@erfurt.de

Heiko Uthleb
Gustav-Freytag-Str. 31, 99096 Erfurt, email: heiko.uthleb@web.de
Programm

Erfassung, Bewertung und Monitoring des Erhaltungszustandes von Arten der FFH-Richtlinie - Sachstandsdarstellung auf EU- und Bundesebene

Christoph Eichen

Der Vortrag konzentriert sich auf eine Darstellung und erste Einschätzung der aktuellen Entwicklungen zum FFH-Monitoring. Aufbauend auf einer kurzen rechtlichen Interpretation der Monitoringverpflichtungen gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie werden zunächst die Aufgaben des Monitorings dargestellt. Zusammen mit einer Übersicht über dessen Verknüpfung mit anderen Vorschriften der Richtlinie sowie Schnittmengen zu sonstigen Aktivitäten unter der FFH-Richtlinie bildet dies die Basis für den folgenden Überblick über die Diskussionen in Deutschland sowie auf EU-Ebene.

Vor dem Hintergrund der Beschreibung der wesentlichen Akteure und Rahmenentscheidungen in Deutschland werden beispielhaft vorliegende Empfehlungen zur Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes dargestellt. Eingegangen wird insbesondere auf die Bewertungsvorschriften des Bund-Länder Arbeitskreises sowie die damit verbundenen methodischen Empfehlungen zur Erfassung der Arten. Dabei werden Möglichkeiten und Grenzen der in Deutschland getroffenen Konventionen deutlich.

In Gegenüberstellung zu den Überlegungen in Deutschland wird schlaglichtartig über den Stand der Diskussionen zur Erhebung und Bewertung des Erhaltungszustandes auf EU-Ebene berichtet. Herausgearbeitet werden einige aus deutscher Sicht wichtige Unterschiede sowie die Hauptdiskussionspunkte auf EU-Ebene.

Abschließend folgt eine Vorschau auf den weiteren Fahrplan auf EU-Ebene sowie ein kurzer Ausblick auf die weiteren Arbeitsschritte zur Umsetzung der EU-Vorgaben in Deutschland.

Christoph Eichen
Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, D-53179 Bonn
email: christoph.eichen@bfn.de
Programm

Monitoring der Verbreitung einer Art, wenn die Art nicht immer entdeckt wird

Benedikt Schmidt

Die Zielsetzung eines Monitorings ist es, verlässliche Aussagen über Bestandestrends machen zu können. Bestandestrends können Veränderungen in der Abundanz einer Art an einem Ort oder in der Verbreitung einer Art in einem Gebiet sein. Ein fundamentales Problem bei einem Monitoring ist es, dass nie alle Individuen einer Population oder alle Populationen einer Art in einem Gebiet entdeckt werden. Anders gesagt: Die Antreffwahrscheinlichkeit ist kleiner als 100% und normalerweise sind Antreffwahrscheinlichkeiten über die Jahre oder an verschiedenen Orten unterschiedlich. Wenn Antreffwahrscheinlichkeiten nicht berücksichtigt werden, so werden Schätzungen von Bestandestrends verfälscht. Oft hofft man, dass die zeitliche und räumliche Variabilität von Antreffwahrscheinlichkeiten durch Standardmethoden minimiert werden kann. In meinem Vortrag stelle ich eine einfache Methode vor, welche sich für das Monitoring der Verbreitung einer Art eignet (MacKenzie et al. 2002, Ecology 83:2248-2255). Diese Methode schätzt Antreffwahrscheinlichkeiten und die Verbreitung einer Art und erlaubt so die Schätzung unverfälschter Bestandesentwicklungen. Eine Analyse von Daten des Aargauer Amphibien-Monitorings zeigt, was die Methode kann (und was nicht). Dieses Beispiel zeigt auch, wie sich Bestandestrends mit und ohne Berücksichtigung von Antreffwahrscheinlichkeiten unterscheiden.

Benedikt Schmidt
KARCH, Naturhistorisches Museum, Bernastrasse 15, CH-3005 Bern, Schweiz & Zoologisches Institut, Universität Zürich, Winterthurerstrasse 190, CH-8057 Zürich
email: bschmidt@zool.unizh.ch
Programm

Konzeptionelle Überlegungen und erste Ergebnisse zum Monitoring der Herpetofauna im Rahmen der FFH-Richtlinie in Niedersachsen: Spagat zwischen Illusion und Realität

Richard Podloucky & Ina Blanke

1999 meldete das Land Niedersachsen mit seiner 2. Tranche abschließend 172 FFH-Vorschlagsgebiete an die EU. Die Prüfung der Gebietskulisse im Rahmen der seitens der Europäischen Kommission durchgeführten Biogeographischen Seminare ergab allerdings Defizite bei diversen Lebensraumtypen und Arten, u.a. bei Kammmolch und Rotbauchunke. Zur Beseitigung dieser Defizite hat die Landesregierung im Oktober 2004 253 weitere Vorschlagsgebiete zur Meldung an die EU beschlossen. Durch Zusammenfassung mit früheren Gebietsmeldungen ergibt sich daraus eine Gebietskulisse von insgesamt 371 Vorschlagsgebieten, die auch 16 weitere, speziell wegen des Kammmolches bzw. der Rotbauchunke ausgewählte Gebiete beinhaltet.

Aus § 11 der FFH-Richtlinie ergibt sich die Verpflichtung den Erhaltungszustand der „Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung“ zu ermitteln und im Rahmen weiterer Bestandskontrollen zu überwachen. Nach Auffassung der EU-Kommission beschränkt sich das sog. Monitoring nicht nur auf die Arten des Anhanges II, sondern auch auf die der Anhänge IV und V und zwar innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten.

In Niedersachsen sind mehr als ein Drittel aller FFH-Vorschlagsgebiete aufgrund des Vorkommens von Amphibien- und Reptilienarten der Anhänge II und IV von einer Basiserfassung betroffen. Zusätzliche Bestandserfassungen einzelner Arten sind auch außerhalb von FFH-Gebieten stichprobenartig, z.T. auch flächendeckend durchzuführen. Das Niedersächsische Landesamt für Ökologie erstellte im Jahr 2000 im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums ein Monitoringkonzept und begann bereits im Jahr 2001 mit der Basiserfassung. Aufgrund der derzeitigen Finanzlage des Landes Niedersachsen wurden die ursprünglich vorgesehenen Mittel fortlaufend begrenzt, für Amphibien im Jahr 2004 sogar ganz gestrichen.

Im Rahmen des Konzeptes wurde eine pragmatische und kostengünstige Vorgehensweise für das Monitoring der Amphibien- und Reptilienarten entwickelt, abgestuft nach Arten des Anhanges II und IV bzw. nach Selten- und Gefährdungsgrad der Art in Niedersachsen. Dabei wurde neben den gezielten Bestandserfassungen auch die Einbeziehung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen am Niedersächsischen Tierarten-Erfassungsprogramm vorgesehen. Die bereits in der Praxis angewendeten Methoden und ersten Resultate werden dargestellt und mit den Empfehlungen des Bund-Länder-Arbeitskreises diskutiert.

Das Umweltministerium ist derzeit dabei, die von Seiten der EU geforderten Bestandserfassungen kritisch zu durchleuchten und unter dem Gesichtspunkt finanzieller Machbarkeit neu zu strukturieren. Ein Monitoring der Anhang V-Arten ist nicht vorgesehen.

Die in Aussicht genommenen jährlichen Mittel für die Bestandserfassung werden allerdings bei weitem nicht ausreichen, die Basiserfassung als Grundlage für die Bewertung des Erhaltungszustandes, die Festlegung der Erhaltungsziele und der geforderten Managementpläne zeitnah durchzuführen. Dabei ist die seitens der EU im Rahmen der Berichtspflichten in regelmäßigen Abständen geforderte Überwachung des Erhaltungszustandes - das eigentliche Monitoring -, bisher nur Ansatzweise für einige, in Niedersachsen besonders gefährdete Arten berücksichtigt (Gelbbauchunke, Rotbauchunke, Wechselkröte, Springfrosch).

Es wird mehr als deutlich, dass zwischen den Anforderungen, die sich verpflichtend aus der FFH-Richtlinie mit konkreten zeitlichen und auch inhaltlichen Vorgaben ableiten lassen, und der in der Realität möglichen Umsetzung eine durch Zeit und Geld bestimmte Diskrepanz besteht, die nur schwer überwindbar erscheint.

Richard Podloucky
Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Am Flugplatz 14, D-31137 Hildesheim
email: richard.podloucky@nloe.niedersachsen.de

Ina Blanke
Ahltener Str. 73, D-31275 Lehrte, email: ina.blanke@gmx.de
Programm

Saisonale Monitoring und Bestandsaufnahme von FFH- Anhang II und IV Arten in Schleswig-Holstein

Arne Drews

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Artikel 3) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Arten des Anhangs II in Schutzgebieten zu erhalten. In Schleswig-Holstein kommen lediglich die im Anhang II gelisteten Arten Kammmolch und Rotbauchunke vor. Die ehemals heimische Europäische Sumpfschildkröte gilt als ausgestorben.

Diese Verpflichtung führte in Schleswig-Holstein zur Meldung von insgesamt 35 NATURA 2000-Gebieten für den Kammmolch und 14 Gebieten für die Rotbauchunke. Hiervon liegen für den Kammmolch in der atlantischen Region Schleswig-Holsteins 14 Gebiete mit 40 bekannten Laichgewässern. Dies entspricht ca. 8 % des Bestandes der Laichgewässer der Art im Naturraum (n>500 Laichgewässer). In der kontinentalen Region liegen dagegen 21 Gebiete mit 150 Laichgewässern der Art. Dies entspricht ca. 7,5 % der bekannten Laichgewässer im Naturraum (n>2.000 Laichgewässer). Der Kammmolch wird in der aktuellen Roten Liste der Amphibien und Reptilien Schleswig-Holsteins in der Vorwarnliste geführt und ist demnach zur Zeit nicht gefährdet (Klinge 2003).

Ganz anders ist die Situation bei der Rotbauchunke. Diese Art kommt in Schleswig-Holstein nur in der kontinentalen Region vor. Hier werden 14 Großgebiete mit 106 Rufgewässer, das entspricht über 50 % der vermuteten Laichgewässer in dem Naturraum, in Natura 2000-Gebieten erhalten. Im Rahmen der Kartierungen wurden Rufgewässer der Art zumindest auch als potentielle Laichgewässer betrachtet.

FFH-Art

Fundorte Rasterfrequenz

TK25 ¼

Knoblauchkröte

369

21,6 %

Kreuzkröte

444

21,3 %

Wechselkröte

160

8,5 %

Kammmolch

1.244

43,2 %

Laubfrosch

1.835

32,4 %

Moorfrosch

1.603

50,2 %

Rotbauchunke

673

11,6 %

Zauneidechse

358

19,2 %

Europäische Sumpfschildkröte

60

7,4 %

Schlingnatter

44

6,0 %

Datenerhebung der Amphibien und Reptilienarten in Schleswig-Holstein:

Um eine breite Datenbasis zur Situation dieser Artengruppen zu erhalten, wurde bereits im Jahre 2000 durch das Land Schleswig-Holstein eine ABM-Stelle bei der Faunistisch-Ökologischen Arbeitsgemeinschaft (FÖAG) an der Universität Kiel eingerichtet. Hier wurden zentral alle aktuellen und historischen Vorkommensdaten zu diesen Artengruppen archiviert. Nachdem die Rote Liste der Amphibien und Reptilien Schleswig-Holsteins veröffentlicht worden ist, wird diese ehemalige ABM-Stelle anteilig im Rahmen eines Kooperationsvertrages fortgeführt.

Parallel wurden durch das Land Schleswig-Holstein konkrete Felderfassungsprojekte im Lande finanziert. Dies sowohl auf haupt- und ehrenamtlicher Ebene. Die Tabelle 1 zeigt eine Übersicht über die Datenbestände der FFH-Arten, grau unterlegt sind die Arten, die landesweit untersucht worden sind.

Umsetzung der Monitoring-Verpflichtungen

Im Rahmen der oben genannten Datenerhebungen wurden neben einer deutlichen Stärkung der ehrenamtlichen Aktivitäten auch landesweite hauptamtliche Erfassungen der Anhang II-Arten als Basis des zukünftigen Managements durchgeführt (Büro GGV, Kiel, bis 2003).

Auf dieser Basis wurde im Jahre 2003 europaweit das Monitoring der Anhang II-Arten ausgeschrieben. Danach sollen für den Kammmolch mit folgender Methode je 3 Gebiete in der atlantischen und 3 in der kontinentalen Region beispielhaft untersucht werden. In jedem der sechs Gebiete werden 20 Gewässer auf das Vorkommen und die Reproduktion der Art untersucht. Dabei sind sowohl Gewässer innerhalb als auch außerhalb der vorgeschlagenen FFH-Gebiete zu berücksichtigen.

Methode Kammmolch:

Ende April werden die Gewässer nachts ausgeleuchtet, um adulte Tiere festzustellen. Anschließend werden zehn Standardfallen (leere 1,5 l PET-Flaschen, zu Reusen umgebaut) gestellt. Anfang bis Mitte Mai werden wieder zehn Fallen pro Gewässer ausgebracht. Zusätzlich wird am Gewässer mit 10 Kescherschlägen versucht, Kammmolche zu fangen. Mitte Juli wird mit 10 Kescherschlägen versucht, Larven zu fangen, um festzustellen, ob der Bestand im Gewässer reproduziert.

Methode Rotbauchunke:

Es werden im Zeitraum von 2003 bis 2007 alle rufenden Rotbauchunken in allen Verbreitungsgebieten in der ersten stetigen ununterbrochenen Rufphase einmal kartiert. Quantitativ, indem die Anzahl rufender Männchen je Gewässer und den Erfassungszeitpunkt mit Tag, Uhrzeit und Witterungsbedingungen angegeben wird. Der Reproduktionserfolg wird nachgewiesen, indem im Zeitraum Mitte Juli bis Ende August in allen Gewässern, in denen rufende Männchen gehört worden sind, zunächst nach Kaulquappen gekeschert wird. Aus den Fangergebnissen ist abzuleiten, ob Rotbauchunken im Gewässer überhaupt reproduzieren. Nach erfolgter Metamorphose sind die Gewässerufer nach jungen Unken abzusuchen und ihr Bestand soweit wie möglich quantitativ zu erfassen. Der Auftragnehmer organisiert seine Arbeit so, dass jährlich nicht mehr als 50-70 potentiell für Rotbauchunken geeignete Gewässer bearbeitet werden.

Hilfsmaßnahmen für Anhang IV-Arten:

Für die Arten, die in Schleswig-Holstein im Bestand gefährdet sind, werden neben landesweiten Schutzkonzepten („Amphibienschutzkonzept“ der Stiftung Naturschutz als größter privater Grundeigentümer) auch weitere Förderungen unter EU-Kofinanzierung angestrebt (LIFE - Projekt für die Rotbauchunke siehe: www.life-bombina.de; für Kreuz- und Wechselkröte -geplant-).

Arne Drews
Landesamt für Natur und Umwelt, Hamburger Chaussee 25, D-24220 Flintbek
email: adrews@lanu.landsh.de
Programm

Monitoring der Amphibien und Reptilien der Anhänge II und IV im Freistaat Sachsen - Methodik und erste Ergebnisse

Iris John

Im Jahr 2003 wurde in Sachsen mit dem Monitoring der FFH-Arten und Lebensraumtypen begonnen.

Untersuchungsgegenstände beim Artmonitoring sind alle FFH-Arten der Anhänge II und IV innerhalb und teilweise außerhalb der pSCI nach den Kriterien, dass die jeweilige Art in Sachsen nach 1980 nachgewiesen wurde und dass sie in Sachsen autochthon ist.

Die Vergabe des Monitorings erfolgt in 2 Zeitblöcken. Die Untersuchungen zum Block 1 wurden an den NABU Landesverband Sachsen e.V., LFA Feldherpetologie/ Ichthyofaunistik vergeben und laufen seit diesem Jahr.

Es wird eine sachsenweit repräsentative Auswahl von Artvorkommen nach standardisierten Methoden untersucht. Innerhalb jedes Berichtszeitraumes (Dauer 6 Jahre) wird jede FFH-Art während 2 aufeinander folgenden Jahren, ggf. auch 3 Jahre lang untersucht. Für die Amphibien werden die Teichgebiete bzw. Gruppen vernetzter Gewässer als "Vorkommen" betrachtet, in welchen eine Präsenzuntersuchung der Arten erfolgt. Nur wenn die gewählten Gewässer isoliert liegen, werden sie einzeln betrachtet. In den Gewässern mit positivem Artnachweis folgen vertiefende Untersuchungen.

Bei den Arten Bufo calamita, Bufo viridis, lassen sich aufgrund der räumlichen und zeitlichen Dynamik der Arten keine festen Gewässerkomplexe wählen, welche dann aller 6 Jahre untersucht werden. Hier wurden stattdessen für jede Art feste Flächen von jeweils 4 zusammenhängenden MTBQ ausgewählt, auf denen die entsprechende Art seit Jahren präsent ist. Auf den ausgewählten MTBQ werden alle geeigneten Gewässer auf Präsenz der Art untersucht. Bei den Gewässern mit nachgewiesener Präsenz erfolgen vertiefende Untersuchungen zur Anzahl im Gewässer befindlicher Tiere.

Im 1. Block (2003 bis 2005) sind folgende Arten im Monitoring: Bombina bombina, Hyla arborea, Rana dalmatina, Bufo viridis, Bufo calamita, Triturus cristatus. Es werden folgende Untersuchungen durchgeführt: Mit Ausnahme des Kammmolches finden bei jeder Art 4 Begehungen pro Untersuchungsgewässer statt. Nur die maximal ermittelte Anzahl (Individuen bzw. Laichballen) geht in die Wertung ein. Bei Bombina bombina und Hyla arborea werden die Rufer verhört, wobei die Untersuchungsgebiete teilweise überlappen und die Untersuchungen miteinander verbunden werden können. Bei Rana dalmatina erfolgt eine Laichballenzählung. Bei Bufo viridis und Bufo calamita werden ebenfalls die Rufer verhört, aber auch die im Gewässer befindlichen Individuen mittels Ausleuchten des Gewässers gezählt. Bei Triturus cristatus wird durch ein einmaliges Ausbringen von 10 bis 20 Flaschenfallen pro Gewässer (je nach Größe) die Präsenz der Art im Gewässer getestet. In den Gewässern mit nachgewiesener Präsenz wird die Untersuchung für weitere 2 Tage fortgeführt. Alle gefangenen Tiere werden nach Art, Geschlecht, Datum und mit Foto der Bauchseite registriert. Durch das Fotografieren der Bauchseiten werden die Tiere eindeutig identifizierbar, so dass später eine Ermittlung der Anzahl der Wiederfänge und eine Hochrechnung auf die Populationsgröße ermöglicht wird.

Eine zusätzliche Erfassung von Laich, Larven und frisch metamorphosierten Jungtieren ist mit Ausnahme des Springfrosches freiwillig. Aussagen zur Habitatqualität, möglichen Rückgangsursachen und Erhaltungsmaßnahmen haben ergänzenden Charakter. Im Block 2: 2006 bis 2008 sind folgende Untersuchungen geplant: Coronella austriaca (Untersuchung mittels Schlangenblechen); Lacerta agilis (Sichtbeobachtung); Rana arvalis, Rana lessonae, Pelobates fuscus (jeweils Verhören der Rufer) Über die ersten Ergebnisse und aufgetretenen Probleme im Jahr 2004 wird berichtet.

Iris John
Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Zur Wetterwarte 11, Abt. 5, Ref. 51, D-01109 Dresden, email: iris.john@gmx.de
Programm

Umsetzung der FFH-Richtlinie (Amphibien und Reptilien) in Hessen, aktueller Stand

H. Steiner & D. Schmidt

Die erste landesweite Amphibienkartierung in Hessen wurde von 1979 bis 1985 ehrenamtlich durchgeführt. Eine Auswertung der Daten und die Publikation der Ergebnisse erfolgte erst durch Jedicke 1992. Eine Übersetzung der Erkenntnisse in die notwendigen Schutzmaßnahmen unterblieb weitgehend. Ähnlich unbefriedigend war die Ausgangslage bei den Reptilien.

Durch die FFH-Richtlinie und den entsprechenden Druck zur Umsetzung wurde eine aktuelle Datenbasis für das Land Hessen vordringlich. Im Zuge dessen wurde die AGAR mit der landesweiten Kartierung aller Amphibien der FFH-Anhänge sowie mit der landesweiten Erfassung der Zauneidechse und der Schlingnatter beauftragt. Diese Erfassung wurde im Jahr 2003 mit professionellen Kartierern durchgeführt. Besondere Aufmerksamkeit wurde dem Kammmolch gewidmet, der in der Vergangenheit oft übersehen wurde. Hier wurden erstmals hessenweit Molchreusen zur Kartierung eingesetzt. Ergebnisse für den Kammmolch, den Moorfrosch und die Geburtshelfer­kröte sollen hier beispielhaft dargestellt werden.

Nach den Forderungen der FFH-Richtlinie muss ein günstigen Erhaltungszustand für die in den Anhängen aufgelisteten Arten geschaffen werden. Dies ist der eigentliche Sinn der gesamten FFH-Richtlinie. Aus der Datenerhebung müssen Maßnahmen abgeleitet werden, die zeitgleich auch umgesetzt werden müssen. Hier garantiert nur die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Wirtschaft, den Kommunen und den Ebenen der Entscheidungsträger nachhaltigen Erfolg. Als Beispiele für erfolgreiche Maßnahmenumsetzungen unter Beteiligung der AGAR werden Amphibienprojekte vorgestellt, die in Zusammenarbeit mit Forst, Abbaubetreibern und Bundeswehr in Nordhessen in den Kreisen Waldeck-Frankenberg und Schwalm-Eder durchgeführt wurden. Weiterhin wird ein Beweidungsprojekt mit Robustrindern zum Offenhalten von Laichgewässern im Landkreis Kassel vorgestellt.

Helmut Steiner
Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e.V. (AGAR), Gartenstr. 37, D-63517 Rodenbach, email: agarhessen@aol.com

Detlef Schmidt
Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e.V. (AGAR), Gartenstr. 37,D- 63517 Rodenbach, email: schmidt-schedler@t-online.de
Programm

10 Jahre Methodische Vorgehensweise und vorläufige Ergebnisse beim Monitoring von Reptilien im Zusammenhang mit Wirkungskontrollen von PROLAND-Naturschutzmaßnahmen in Niedersachsen: Ein Beitrag zur Überwachung des Erhaltungszustandes von "Arten von gemeinschaftlichem Interesse" im Sinne der FFH-Richtlinie

Ina Blanke & Richard Podloucky

Das niedersächsische Tierartenerfassungsprogramm stellt einen Grundbaustein im Monitoring von Reptilien in Niedersachsen dar. Die überwiegend ehrenamtlich erhobenen Daten zum Vorkommen von Reptilien (und zahlreichen anderen Gruppen) werden zentral erfasst und nach Prüfung der Plausibilität in Datenbanken eingespeist. Sie geben wertvolle Hinweise auf die Verbreitung und Bestandsentwicklung verschiedener Arten.

Im Rahmen von Wirkungskontrollen des von der EU kofinanzierten niedersächsischen "PROLAND Kooperationsprogramms Biotoppflege" stehen Mittel für Untersuchungen an Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter, Kreuzotter) als Zielgruppe zur Verfügung. Da das Programm in FFH-Gebieten angewendet wird, ermöglichen die hier erhobenen Daten neben den im Vordergrund stehenden Aussagen zu den Auswirkungen verschiedener Pflegemaßnahmen gleichzeitig eine Bewertung des Erhaltungs­zustandes der erfassten Reptilienarten sowie Hinweise für spätere Managementpläne in den jeweiligen Gebieten.

Die Auswahl der Untersuchungsgebiete basiert auf Vorinformationen, der Lage von Vertragsflächen und der Repräsentativität charakteristischer Reptilienhabitate in verschiedenen naturräumlichen Regionen. In Abhängigkeit vom potentiellen Artenspektrum und zu erwartenden Bestandsdichten kommen dabei unterschiedliche methodische Ansätze zum Tragen: In reptilienarmen Regionen erfolgt eine erste Einschätzung anhand einer Erfassung von Zauneidechsen-Schlüpflingen. In den folgenden Jahren schließen sich eingehende Untersuchungen in so ermittelten Schwerpunkt-Lebensräumen an. In reptilienreichen Regionen des Hügel- und Berglandes können grobe Bestandseinschätzungen praktisch während der gesamten Aktivitätsperiode vorgenommen werden. Nach einer Kontrolle der jeweiligen Gesamtgebiete erfolgt hier eine Festlegung von Probeflächen nicht zuletzt in Hinblick auf unterschiedliche Pflegekonzepte. Im Bereich der großen Hochmoore zielt die Erfassung insbesondere auf Schlingnatter und Kreuzotter ab; die Anzahl der Kartierdurchgänge ist hier gegenüber den übrigen Erfassungen erhöht. In Moor- und Sandheiden werden seit dem Jahr 2004 auch künstliche Verstecke eingesetzt. Diese haben sich zur Erfassung von Blindschleichen sehr gut bewährt, für die übrigen Arten erwies sich im Jahr der Ausbringung die klassische Suche -zur richtigen Zeit am richtigen Ort- als deutlich überlegen bzw. einzig erfolgreich.

Ina Blanke
Ahltener Str. 73, 31275 D-Lehrte, email: inablanke@gmx.de

Richard Podloucky
Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Am Flugplatz 14, D-31135 Hildesheim
email: richard.podloucky@nloe.niedersachsen.de
Programm

Untersuchung der Praktikabilität und Fangeffizienz verschiedener Wasserfallen, im Hinblick auf das Fangen von Kammmolchen in NATURA 2000 Gebieten

Hubert Laufer

In zwei Gewässern südlich Karlsruhe wurden fünf verschiedene Wasserfallen getestet. Bei Fallentyp 1 handelt es sich um eine "Auftauchfalle", wie sie ursprünglich für Wasserkäfer konzipiert wurde, zwischenzeitlich aber häufiger auch zum Fangen von Molchen verwendet wird. Diese Falle schwimmt auf dem Wasser, Tiere die an die Wasseroberfläche schwimmen um Luft zu holen geraden durch einen Trichter in einen Fangkäfig. Fallentyp 2 ist eine selbst entwickelte "Kastenfalle". Die Kastenfalle hat zwei Reuseneingänge und steht auf dem Boden. Aufgrund der Fallengröße können die Tiere an die Wasseroberfläche, um Luft zu holen. Fallentyp 3 ist eine "Flaschenfalle". Bei einer Plastikflasche wird der vordere Trichter abgeschnitten und umgedreht wieder eingesetzt, so das ein Trichter entsteht. Beim Fallentyp 4, der "Köderfischreuse" handelt es sich um Fischreusen, die auf dem Boden aufliegen, die Tiere können daher keine Luft holen. Die "Lichtfalle" (Fallentyp 5) wurde speziell für Molche konzipiert. Sie schwimmt an der Wasseroberfläche, durch das Licht sollen die Molche angelockt werden.

Alle fünf Fallentypen wurden während fünf Fangperioden eingesetzt. Hierbei wurden die Wasserfallen rotierend ausgebracht, so dass jede Falle an jedem Standort eine Fangperiode fängig war.

Insgesamt konnten 175 Molche gefangen werden. In der "Auftauchfalle" konnten 16 Molche (9%) gefangen werden, in der "Kastenfalle" 68 (39 %), in der "Flaschenfalle" 16 (9 %), in der "Köderfischreuse" 48 (27 %) und in der "Lichtfalle" 27 (15 %) (siehe nachfolgende Abbildung).

Berücksichtigt man nur den Kammmolch hat die "Kastenfalle" noch effektiver abgeschnitten, da in diesem Fallentyp 41 (45 %) Kammmolche gefangen wurden. Dieser Fallentyp ist auch aus Tierschutzgründen und von Handling her gut geeignet.

Hubert Laufer
Friedenstr. 28, Büro für Landschaftsökologie LAUFER, D-77624 Offenburg
email: bfl.laufer@t-online.de
Programm

Ein Blick über den Eimerrand - kritischer Vergleich von Fangzäunen und Unterwassertrichterfallen

Daniel Ortmann & Ulrich Sander

Im Rahmen des E + E " Vorhabens „Entwicklung von Amphibienlebensräumen in der Zivilisationslandschaft" wurden auf Basis eines aus drei künstlichen und zwei natürlichen Gewässern bestehenden Gewässersystems die Populationen von sieben heimischen Amphibienarten im Untersuchungsgebiet im Hinblick auf ihre Gefährdung und die langfristigen Überlebenschancen untersucht. Hierzu wurden zunächst die beiden wichtigsten feldherpetologischen Untersuchungsmethoden, der stationäre Fangzaun und die Unterwassertrichterfallen, kritisch und vergleichend auf ihre Effektivität für den Kammmolch untersucht.

Das überraschende Ergebnis war, dass schon nach 14 Fangtagen die Unterwassertrichterfallen zur Populationsgrößenbestimmung beim Kammmolch effektiver sein können als ein Fangzaun, der zehn Monate lang kontrolliert wird.

Des weiteren nahm die Effektivität des Fangzaunes für den Kammmolch über drei Untersuchungsjahre in einem hochsignifikanten Trend ab, so dass man bei alleiniger Verwendung des Fangzaunes eine starke Abnahme der Populationsgröße annehmen müsste. Erst die zusätzliche Verwendung von Unterwassertrichterfallen und Fang- Wiederfang Methoden zeigt, dass die Population in Wirklichkeit konstant geblieben ist.

Eine weitere wichtige Erkenntnis ist die Tatsache, dass der Fangzaun das Migrationsverhalten der Kammmolche negativ beeinflussen kann. Somit muss konstatiert werden, dass für mehrjährige populationsökologische Studien die Unterwassertrichterfallen die bessere und schonendere Fangmethode für den Kammmolch sind bzw. eine unerlässliche Ergänzung für eine hinreichend genaue Populationsgrößenbestimmung darstellen.

Daniel Ortmann & Ulrich Sander
Zoologisches Forschungsinstitut und Museum Alexander Koenig, Sektion Herpetologie, Adenauerallee 160-164, D-53113 Bonn, email: ortmannda@freenet.de
Programm

FFH-Managementpläne: Was, wer, wie warum?
Erfahrungen aus 3 Jahren Umsetzung in Bayern

Ulrike Geise

Seit dem Jahr 2001 werden in Bayern FFH-Managementpläne erstellt. Diese werden häufig als PEPL bezeichnet, unterscheiden sich jedoch in zwei Punkten entscheidend davon:

- Die in der Richtlinie festgelegte Berichtspflicht ist das erste Beispiel einer echten langfristigen Erfolgskontrolle im Naturschutz - sie verpflichtet zur Umsetzung der Managementpläne vor allem auch in den vielen Fällen, wo die zu schützenden Lebensraumtypen und/oder Arten als Kulturfolger auf Pflegemaßnahmen angewiesen sind. Damit verbunden ist die Anforderung an den Managementplan, dass er direkt umsetzbar ist.

- In Bayern ist das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Umsetzung der Maßnahmen oberstes Gebot. Das heißt, dass, neben den bestehenden (und auch in Bayern immer mehr gekürzten) Entschädigungsgeldern, notwendige Maßnahmen durch die freiwillige Teilnahme oder das Tolerieren der Grundstücksbesitzer erfolgen sollen. Für den Managementplan bedeutet dies, dass er nur nach intensivem Abgleich der örtlichen Erwartungen, Befürchtungen und Pläne mit den Vorgaben der FFH-Richtlinie umsetzbar ist.

FFH-Managementpläne werden in Bayern in der Regel von Fachbüros erstellt. Die Grundlagen dafür werden kurz vorgestellt - sie sind unter www.bayern.de/lfu unter „natura 2000“ nachzulesen.

Es wird vorgestellt, wer wie in der Regel alles am Erstellen eines Managementplanes beteiligt ist.

Die FFH-Richtlinie hat die Qualität des ehrenamtlichen, des freiberuflichen und auch des behördlichen Naturschutzes auf eine neue Ebene gehoben: Erfahrungen aus der Sicht eines Planungsbüros als Folge des Erarbeitens von mehreren unterschiedlichen Managementplänen werden vorgestellt.

Ulrike Geise
Obere Rehwiese 5, D-97279 Prosselsheim, email: ulrike.geise@t-online.de
Programm

FFH-Managementplanung für die Gelbbauchunke in Niedersachsen: Artenschutzkonzept = Managementplan?

Dirk Herrmann, Richard Podloucky & Tobias Wagner

In Niedersachsen sind derzeit 14 Vorkommen der Gelbbauchunke mit 13 reproduzierenden Populationen bekannt. Entsprechend der nördlichen Arealgrenze der Art beschränken sich die Vorkommen ausschließlich auf die naturräumliche Haupteinheit „Weser- und Weser-Leine-Bergland (D 36)“ in der kontinentalen Region. Das Land Niedersachsen hat bereits im Rahmen der I. und II. Tranche vier FFH-Vorschlagsgebiete speziell für den Schutz der Gelbbauchunke an die EU gemeldet. Insgesamt handelt es sich um 6 Populationen in drei aufgelassenen und in drei im Abbau befindlichen Abgrabungen, die zur Zeit zusammen rund 85% des niedersächsischen Gesamtbestandes der Art repräsentieren.

Da es sich um Sekundärlebensräume handelt, in denen auf Teilflächen oder im Gesamtgebiet kein Abbau mehr stattfindet, sind Pflegemaßnahmen dringend erforderlich, um auch weiterhin, entgegen einer fortschreitenden Sukzession, offene Rohbodenstandorte als Lebensraum für die Gelbbauchunke zu erhalten. Aus diesem Grund erstellte das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) ein Artenschutzprogramm für die Gelbbauchunke, in dessen Rahmen im Laufe der letzten zehn Jahre für die meisten Vorkommen sog. Artenschutzkonzepte erarbeitet wurden. In diesen Konzepten werden auf Gebietsebene spezifische Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für einen Zeitraum von 10 Jahren dargestellt und alljährlich im Rahmen des Monitorings aktualisiert und fortgeschrieben.

Das Land Niedersachsen hat bisher keine Vorgaben zur Aufstellung von FFH-Managementplänen erarbeitet. In diesem Vortrag wird deshalb geprüft, inwieweit die bestehenden Artenschutzkonzepte die aus der FFH-Richtlinie ableitbaren Anforderungen für Managementpläne erfüllen und inwieweit zusätzliche Planungsschritte erforderlich sind.

Dirk Herrmann
Abia GbR, Hans-Scharoun-Weg 1, D-31535 Neustadt, email: herrmann@abia.de

Richard Podloucky
Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Am Flugplatz 14, D-31137 Hildesheim,
e-mail: richard.podloucky@nloe.niedersachsen.de

Tobias Wagner
Abia GbR, Hans-Scharoun-Weg 1, D-31535 Neustadt, email: wagner@abia.de
Programm

„Schützen alleine reicht nicht immer…!“
Aktives Populationsmanagement am Beispiel der Rotbauchunke
in Schleswig-Holstein

Christoph Herden

Die Rotbauchunke Bombina bombina ereicht in Schleswig-Holstein ihre nordwestliche Arealgrenze und ist beschränkt auf die Osthälfte des Landes. Seit mehreren Jahrzehnten sind die Populationen stark rückläufig und trotz in einigen Gebieten eingeleiteter Schutzmaßnahmen überwiegend relativ individuenarm. Die FFH-Gebietskulisse deckte in den ersten beiden Meldetranchen Schleswig-Holsteins die Vorkommen völlig unzureichend ab; mit der 3. Tranche (2003) wurden zwar wichtige Gebiete ergänzt, doch gewährleisten auch die jetzigen Abgrenzungen in einigen Gebietsvorschlägen keinen sicheren Schutz, da oft wichtige Teilflächen fehlen.

Um den Vorgaben der FFH-RL gerecht zu werden, ist in einigen Gebieten somit ein aufwändiges Management erforderlich, da die Unken-Teillebensräume unzureichend entwickelt sind und zudem meist nur individuenarme und isolierte Populationen in den Gebieten leben. Vor allem die geringe Populationsgröße bedingt ein hohes Risiko, dass die Populationen aufgrund nicht steuerbarer Ereignisse erlöschen, bevor eingeleitete Schutzmaßnahmen greifen. Ein ausschließlich auf Habitatmanagement ausgerichtetes Schutzkonzept unterliegt somit großen Risiken.

Im Rahmen eines gemeinsam mit Schweden, Dänemark und Lettland beantragten LIFE-Natur-Projektes (Träger: STIFTUNG NATURSCHUTZ SCHLESWIG-HOLSTEIN; Laufzeit 4/04-12/09; Budget: 2.267.293 EUR) werden u.a. gezielte Maßnahmen des Populationsmanagements durchgeführt. Ein ganz wesentlicher Aspekt liegt jedoch in Schleswig-Holstein auf der aktiven Bestandstützung durch die gezielte Nachzucht („supportive breeding“). Hierzu wird in den Laichgewässern Unkenlaich entnommen und in einem Zuchtzentrum an der Universität Kiel aufgezogen. Die Jungtiere werden in den Ursprungsgewässern oder aber auch in anderen geeigneten Gewässern der jeweiligen Gebiete ausgesetzt. Durch die enge Zusammenarbeit in diesem Vorhaben mit Dänemark konnten die Aktivitäten stark von den Erfahrungen aus einem 2003 abgeschlossenen dänischen LIFE-Projekt mit vergleichbarem Schwerpunkt profitieren. In Schleswig-Holstein sind im Rahmen dieses Vorhabens auch Wiederansiedlungen vorgesehen.

Durch diese Art der Aufzucht werden sehr hohe Metamorphoseraten sichergestellt, da insbesondere die Prädation im Laichgewässer (z.B. durch Wasserinsekten und ihre Larven, Molche) vollständig ausgeschaltet ist. Der Reproduktionserfolg scheint in Schleswig-Holstein in den meisten Laichgewässern nicht ausreichend zu sein. Obwohl in vielen Gewässern offenbar regelmäßig Unken laichen (intensive Rufaktivität, Laichfunde), können nur in wenigen Fällen Larven oder Jungtiere nachgewiesen werden.

Geplant ist, dass pro Gebiet über einen Zeitraum von 3 Jahren jeweils rd. 1000 Eier aufgezogen werden. Ein wichtiger Aspekt bei dieser Art des aktiven Populationsmanagements ist die Beachtung populationsgenetischer Aspekte, um Beeinträchtigungen der Population durch Gendrift oder erhöhte Inzuchtraten zu vermeiden. Dies wird durch ein populationsgenetisch ausgerichtetes Teilvorhaben im LIFE-Projekt sichergestellt.
Im ersten Jahr des Vorhabens wurden 2004 im Rahmen dieses Projekts bereits über 2.000 Jungunken ausgesetzt.
Weitere Informationen zum Projekt: www.life-bombina.de

Christoph Herden
GFN mbH, Adolfplatz 8, D-24105 Kiel, email: c.herden@gfnmbh.de
Programm

Poster

Monitoring und Evaluierung von künstlichen Amphibienlaichgewässern in Podlasien (Polen)

Florian Bibelriether & Arne Friedmann

Im Rahmen einer Diplomarbeit am Lehrstuhl für Physische Geographie in Augsburg wurden im Frühling und Sommer 2003 insgesamt 103 neu angelegte Teiche im Raum Podlasien (Nordostpolen) im Hinblick auf ihre Eignung als Laichgewässer für Amphibien untersucht. Die Teiche wurden von verschiedenen Trägern während der letzten fünf Jahre speziell zur Förderung von Amphibien geschaffen. Die im Jahr 2003 durchgeführte Evaluierung der künstlichen Kleinstgewässer soll den Grundstein für ein langfristiges Monitoringproramm während der nächsten Jahre bilden.

Die insgesamt 103 neuen Teiche wurden entsprechend ihrer Distanz voneinander in 27 Teichnetzwerken zusammengefasst. Diese wurden, um eine vorläufige Evaluation der Teichbaumaßnahmen durchzuführen sowie ein Feststellen des Bruterfolges von Amphibien im Jahr 2003 festzustellen, auf folgende Komponenten hin untersucht:

- Gewässerdichte in den Teichnetzwerken
- Landnutzung innerhalb von 500 m um die Teiche
- Amphibienpräsenz und Bruterfolg in den Teichnetzwerken
- Biotische sowie abiotische Komponenten der neuen Teiche

Die Ergebnisse der Untersuchung belegen eine außerordentlich gute Akzeptanz der neuen Gewässer als Lebensraum durch Amphibien. So konnten beispielsweise in mehreren Teichen, die im Februar 2003 neu angelegt worden waren, bereits im Sommer 2003 Rotbauchunken laichen und die Larven die Metamorphose erfolgreich durchlaufen.

Desweiteren wurde anhand der Daten - obgleich diese erst vorläufigen Charakter haben - versucht, das bestehende Leitbild für Amphibienförderungsmaßnahmen zu ergänzen und zu erweitern. Es zeichnet sich ab, dass Teiche, welche sich in ihrer Gestaltung an den ökologischen Ansprüchen von Triturus cristatus, Bombina bombina und Bufo calamita orientieren, die besten Möglichkeiten für alle im Untersuchungsraum vorkommenden Amphibienarten bieten.

Florian Bibelriether
Lehrstuhl für Physische Geographie, Universität Augsburg, Universitätsstr. 10, D-86135 Augsburg, email: florian@bibelriether.de

Arne Friedmann
Lehrstuhl für Physische Geographie, Universität Augsburg, Universitätsstr. 10, D-86135 Augsburg
Programm

Schutz des Kammmolchs (Triturus cristatus LAURENTI 1768) in Sachsen-Anhalt

Wolf-Rüdiger Grosse & Susanne Meyer

Im Rahmen eines durch das Land Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union geförderten Projektes sollen die Überlebenschancen des Kammmolchs in der Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts an einigen Populationen intensiver untersucht werden. Das Ziel der Untersuchungen ist die Abschätzung des Gefährdungsstatus der sachsen-anhaltinischen Kammmolchpopulationen anhand feldbiologischer und genetischer Untersuchungen.

Der Kammmolches weist in Sachsen-Anhalt ein weitlückiges Verbreitungsmuster auf, was im wesentlichen durch das Habitatangebot in den Großlandschaften bestimmt wird. Eine klimatische Einnischung des Kammmolches konnte außer dem Fehlen der Art in der Hochharzregion nicht nachgewiesen werden. Bei der Habitatwahl dominieren größere stehende besonnte Gewässer, die im Offenland liegen. Nach neueren Erhebungen verglichen mit den Daten von SCHIEMENZ & GÜNTHER (1994) zur Herpetofauna Ostdeutschlands sprechen Fundpunktverteilung, Messtischblattpräsenz und Bestandssituation für stabile Bestände in Sachsen-Anhalt.

Die derzeit laufenden Analysen lassen bezüglich der Konnektivität der Vorkommen deutliche Lücken erkennen. Landesweit gibt es 16 Verbreitungsschwerpunke (hot spots) der Art. Gewässerverlust und Eutrophierung sind laut Umfrageergebnis die am häufigsten genannten Gefährdungen für die Kammmolchbestände. Die regionale Seltenheit der Art ist aber nicht zwangsläufig mit einer Gefährdung in den Gebieten ihres Vorkommens verbunden. Die Bestandsstärken werden methodenbedingt normalerweise sehr unterschätzt. Die Meldungen von den Amphibienschutzanlagen weisen z.T. auf für die Art hohe Populationsstärken hin. Außerdem wurden für den Kammmolch Bestandsschwankungen beobachtet, deren Kausalität aber meist unbekannt ist.

Wenn auch unverkennbar ist, dass die Art lokal Bestandseinbußen hinnehmen musste, ist die Einstufung in die Kategorie 3 (Gefährdet) der Roten Liste Sachsen-Anhalts berechtigt (MEYER et al. 2004).

Art

RL BRD BEUTLER et al. 1998

RL LSA alt
BUSCHENDORF & UTHLEB 1992

RL Novell.-vorschl. BUSCHENDORF & MEYER 1996

RL LSA neu
MEYER & BUSCHENDORF 2004

Kammmolch

3

2

2

3

Der gesetzliche Schutz im Land umfasst derzeit etwa 30 % der Vorkommen, wovon 15,6 % in FFH-Gebieten liegen (MEYER & SY 2001). Die 2003/2004 erfolgten Schutzgebietsnachmeldungen sind dabei noch nicht eingerechnet. Da Deutschland einen beträchtlichen Teil des Gesamtareals der Art abdeckt und im Arealzentrum liegt, wird eine starke Verantwortlichkeit für die Erhaltung des Kammmolchs postuliert (STEINICKE et al. 2002). Die Konnektivität der Vorkommen ist in den Naturschutzgebieten Sachsen Anhalts mit durchschnittlich 982 m am günstigsten. Sie gewährleisten den besten Schutz für die Art.

Gebiet

Abstand (m)

MW

SD

Max

Min

Biosphärenreservat

10.605

7.132

23.562

373

FFH-Gebiet linienhaft

3.572

1.735

5.653

34

Naturschutzgebiete

982

1.178

5.859

77

FFH-Gebiet flächig

1.964

1.688

5.871

47

PD Dr. Wolf-Rüdiger Grosse
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Zoologie, Spezielle Zoologie und Zoologische Sammlungen, Domplatz 4, D-06099 Halle/Saale, Internet: www.biologie.uni-halle.de/zool/coll/spez_main.htm, email: grosse@zoologie.uni-halle.de

Dipl. Biol. Susanne Meyer
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Zoologie, Spezielle Zoologie und Zoologische Sammlungen, Domplatz 4, D-06099 Halle/Saale
email: meyer@zoologie.uni-halle.de
Programm

Am Rande eines Areals: Situation und Schutzmaßnahmen für die Gelbbauchunke (Bombina variegata) in Nordrhein-Westfalen

Monika Hachtel & Martin Schlüpmann

Durch Nordrhein-Westfalen verläuft die Nordgrenze des Gesamtareals der Gelbbauchunke (Bombina variegata): Sie reicht hier vom Aachener Raum über die Ville, das Mittelsiegtal, das Bergische Land und Nordwest-Sauerland über den Hellweg, das Nordsauerland und die Paderborner Hochfläche bis an die Grenze des Weserberglandes.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren in etwa 371 von 1.58 Messtischblattquadranten Gelbbauchunken vorhanden. Nach 1960 waren Unken noch in 96, nach 1980 in 57 und seit 1993 nur noch in 32 Quadranten, weniger als 10 % des ursprünglichen Areals, nachweisbar. Allein von 1981 bis nach 1995 sank die Anzahl der Vorkommen von 133 auf 49 - ein Verlust um über 60 %. Die Art ist auf der Paderborner Hochfläche, im nördlichen Sauerland, im Westernhellweg und den überwiegenden Teilen des Bergischen Landes bereits ausgestorben. In vielen Teilarealen, z. B. dem nördlichen Weserbergland, den Bergischen Heideterrassen und der Rureifel ist sie unmittelbar vom Aussterben bedroht.

Ehemalige oder rezente Vorkommen sind vielfach in den Börden zu finden. Die Verbreitung der Gelbbauchunke in NRW fällt im Wesentlichen mit pleistozänen Lössablagerungen und tiefgreifenden, schweren Ton- und Lehmböden zusammen. Parabraunerden und Pseudogleye begünstigen Grundwasser unabhängige Oberflächengewässer wie z. B. wassergefüllte Wagenspuren. In historischer Zeit, als Wege selten befestigt wurden, waren Pfützen und Wasserlachen allgegenwärtig. Parallel dazu und bis weit in das letzte Jahrhundert hinein konnten sich die Unken in den unzähligen Kleinabgrabungen halten. Seit man vor mehr als 150 Jahren begann, Wege und Straßen zu befestigen und in den letzten 60 Jahren Kleinabgrabungen zunehmend aufgab, war es um den Kulturfolger schlecht bestellt. Der Wandel in der Abgrabungsindustrie zu einer großindustriellen Abbautechnik führte schließlich zum Verlust der allermeisten Populationen.

Nur rasche und umfangreiche Maßnahmen können die Art in Nordrhein-Westfalen vor dem Aussterben retten. Relativ einfache Maßnahmen in den Habitaten bestehender Populationen, insbesondere die Schaffung vieler besonnter, vegetationsarmer Lachen und Wagenspuren, reichen prinzipiell aus. Erste Maßnahmen in NRW führten zu guten Erfolgen: So wurden an den wenigen größeren Vorkommen des Rheinlandes, aber auch an solchen in Westfalen durch Gewässeranlage und Freistellung von Gehölzen Reproduktionserfolge mit bis zu 200 Jungtieren pro Jahr beobachtet. Obwohl die Ursachen des Rückgangs hinlänglich erklärbar und Maßnahmen zur Arterhaltung bekannt und erprobt sind, fehlt es dennoch an wirkungsvollen Schutzkonzepten, die eine dauerhafte Etablierung oder Wiederausbreitung der Populationen ermöglichen.

Durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat sich auch der Stellenwert der Gelbbauchunke als Art des Anhangs II im behördlichen Naturschutz deutlich erhöht. Besonders in den letzten Jahren wurden Erfassungen, Schutzgebietsausweisungen und nicht zuletzt in mehreren Gebieten umfangreiche Optimierungs-Maßnahmen durchgeführt. Größtes Problem ist neben der unmittelbaren Gefahr des Aussterbens bei einigen kleineren Vorkommen die ausgeprägte Isolation der meisten Populationen. Dem ersten Schritt - der rechtlichen Sicherstellung der Flächen, dem Erhalt und der Stärkung der Bestände - müssen daher baldmöglichst Bemühungen zur Vernetzung folgen. Im südlichen Rheinland mit den noch größten und meisten Vorkommen in NRW wird zur Zeit im Rahmen eines von der HIT-Umwelt- und Naturschutzstiftung geförderten Projektes der Erhalt der Unke voran getrieben und koordiniert.

Monika Hachtel
Biologische Station Bonn, Auf dem Dransdorfer Berg 76, 53121 D-Bonn,
email: m_hachtel@yahoo.com

Martin Schlüpmann
Biologische Station Westliches Ruhrgebiet, Ripshorster Str. 306, D-46117 Oberhausen
email: martin.schluepmann@bswr.de
Programm

Gedanken zu Gelbbauchunken und Kammolchen in bewaldeten FFH-Gebieten

Stefan Müller-Kroehling

Die FFH-Richtlinie ist ein sehr modernes Naturschutzkonzept, das so wichtige Aspekte wie die weltweite Verantwortung zum Schutz von Arten ebenso berücksichtigt wie einen raumgreifenden Biotopverbund und moderne populationsbiologische Erkenntnisse. Die Arten des Anhanges II ergänzen dabei nach dem Willen des Richtliniengebers gezielt den Anhang I um bestimmte qualitative Komponenten wie Dynamik, Reife und Biotoptradition.

Es gibt in Deutschland (ohne Nachmeldungen) ca. 3.850 FFH-Gebiete. Die Bayerische Kulisse von NATURA 2000 nach Meldung der III. Tranche beläuft sich auf 797.000 ha (11,3 % der Bayerischen Landesfläche), die Zahl der FFH-Gebiete derzeit (d.h. vor einem möglichen ordnenden Neuzuschnitt) auf 515 + 398 = 913 FFH-Gebiete (d.h. ohne Vogelschutzgebiete). In Deutschland kommen ca. 93 Arten des Anhanges II (68 Tier- und 25 Pflanzenarten) vor.

Diese große zu bearbeitenden Fläche der NATURA 2000-Gebiete, und die große Zahl von Anhang II-Arten, sowie die im sechsjährigen Rhythmus wiederkehrende Verpflichtung zu Monitoring und Bericht an die EU, machen eine Prioritätensetzung und ein möglichst pragmatisches Herangehen unabdingbar. Allein für die Gelbbauchunke sind 186 Vorkommen in Standard-Datenbögen von FFH-Gebieten Bayerns aufgeführt, für den Kammolch sind es 135. Es wird nicht möglich sein, alle Vorkommen in allen Gebieten mit größtmöglicher wissenschaftlicher Akkuratheit, noch dazu regelmäßig mindestens alle 6 Jahre, zu erfassen. Dies wäre zumindest bei den vergleichsweise häufigen Anhang II-Arten wie dem Großen Mausohr oder eben der Gelbbauchunke auch naturschutzfachlich fragwürdig, da hinterfragt werden muss, welchem umsetzungsrelevanten Nutzen die Erhebung solcher Daten haben könnte. Alle Beteiligten müssen daher an einer trag- und zukunftsfähigen Umsetzung von NATURA 2000 mitwirken und dabei das Gesamtbild nicht aus den Augen verlieren.

Die drei in Bayern vorkommenden Amphibienarten des Anhanges II Gelbbauchunke, Kammolch und Alpenkammolch weisen alle eine rein europäische Verbreitung auf. Alle drei kommen im Wald wie im Offenland vor, oft mit saisonalen Wanderungen zwischen den Teillebensräumen.

Die Gelbbauchunke ist in hohem Maß an dynamische Lebensräume als Laichhabitat angepasst, während als Jahreslebensraum und Überwinterungsquartier auch stabile Lebensräume wie Quellen und Wälder eine Rolle spielen. Sie benötigt als Strukturen in Wäldern lichte Bereiche mit dynamischen, ephemeren Gewässern, wie sie z.B. in Form von Wildschweinsuhlen oder Fahrspuren ständig neu entstehen. Große Populationen und Fundhäufungen dieses Froschlurchs sind jedoch fast immer an Abbaustellen im Feld-Wald-Grenzbereich gebunden. Aufwändige Bestandserhebungen oder ein intensives Monitoring der Art in den regelmäßig nur dünn und sporadisch besiedelten Waldbereichen sind daher nach Kosten-Nutzen-Überlegungen nicht zielführend, da die hier vorkommenden Gewässer in den meisten Gebieten nicht für das Überleben der (Meta)Populationen der Art entscheidend sein dürften. Entscheidend ist es vielmehr, die Gelbbauchunken in ihren jeweiligen Reproduktionszentren (RZ) zu erfassen. Dies können unter bestimmten Voraussetzungen auch Bereiche im Wald sein.

Einfache Präsenz-Absenz-Erfassungen dieser langlebigen, bis zu 30 Jahre alt werdenden Art ohne Berücksichtigung der Altersstruktur können in sich schleichend wandelnden Landschaften (zum Beispiel nach Aufgabe der militärischen Nutzung) erheblich zu kurz greifen. Hier müssen die Erhebungen (zumal in bedeutsamen Vorkommen der Art) auch die Altersstruktur erfassen (zum Beispiel über Gewichts- oder Kopf-Rumpf-Längen-Messungen), falls es erhebliche Anzeichen für einen gestörten Altersaufbau gibt, wie zum Beispiel einen starken Rückgang der geeigneten Pioniergewässer durch Verlandung.

Der Kammolch ist ein Qualitätszeiger für bestimmte Gewässerlebensräume und ihr Umfeld. Auch er kann als Landlebensraum Wälder nutzen, wobei wie bei der Gelbbauchunke Laubwälder bevorzugt, aber Misch- und Nadelwälder nicht völlig gemieden werden. Als wichtiges Habitatrequisit in seinem Landlebensraum muss liegendes Totholz als Versteckplatz gelten. Dieser Schwanzlurch ist relativ „sesshaft“ und ausbreitungsschwach und daher auf eine günstige Metapopulationssituation mit regelmäßigem Austausch angewiesen. Das Monitoring der oftmals kleinen Populationen der Art ist relativ aufwändig, die jeweils am besten geeignete Methodik oftmals abhängig vom Charakter des Gewässers.

Stefan Müller-Kroehling
Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Am Hochanger 11, D-85354 Freising
email: mkr@lwf.uni-muenchen.de
Programm

Amphibienschutz im Alpen-Adria-Raum unter besonderer Berücksichtigung der Lebensraumzerschneidung durch Verkehrswege

Anna Karina Smole-Wiener

INTERREG III A Österreich-Slowenien

Im Rahmen dieses Projektes werden vielfältige Maßnahmen zum Schutz der gefährdeten Tiergruppe der Amphibien in Teilen Kärntens und Sloweniens gesetzt.

Die grenzüberschreitende Kooperation mit Partner-Institutionen in Österreich, Slowenien und Italien ermöglicht einen intensiven fachlichen Informationsaustausch, gegenseitige Unterstützung bei Planung und Umsetzung von Schutzprojekten sowie die Zusammenarbeit bei der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit.

Projektträger

Arge NATURSCHUTZ, Gasometergasse 10, A-9020 Klagenfurt, Österreich
( ++43-463/329666, E-Mail: office@arge-naturschutz.at

Partner in Österreich

Landesmuseum für Kärnten, Abteilung Zoologie

Naturhistorisches Museum Wien, Zoologische Abteilung, Herpetologische Sammlung
Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für Zoologie
OÖ Landesmuseum/Biologiezentrum

Partner in Slowenien

Center za kartografijo favne in flore (Centre for Cartography of Fauna and Flora), Maribor

Dauer

18. Juni 2002 - 31. Dezember 2006

Projektgebiet

Österreich / Kärnten: Bezirke Klagenfurt, Klagenfurt Land, St. Veit/Glan, Villach, Villach Land, Völkermarkt und Wolfsberg

Finanzvolumen

389.400,- Euro

Projektziele

• Bewahrung von Amphibien aller Altersgruppen vor dem Straßentod
• Verringerung der Lebensraum-Zerschneidung, vorrangig durch Verbesserung der Wandermöglichkeiten für Amphibien aller Altersgruppen
• Erhaltung der Laichgewässer
• Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen
• Intensive Zusammenarbeit mit den Projektpartnern hinsichtlich Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen
• Erfahrungsaustausch und gemeinsame Erarbeitung methodischer Standards
• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Bisherige Ergebnisse:

• 114 Amphibienwanderstrecken, davon 18 ganzjährig und 57 zeitweilig geschützt
• ca. 61 km Amphibienschutzzaun
• jährlich bis zu ca. 50.000 gerettete Amphibien
• Wasserproben-Untersuchung an 9 Laichgewässern
• Kartierungen ausgewählter Gebiete
• Aufbau einer herpetologischen Datenbank
• Durchführung einer internationalen Amphibienschutztagung (Mai 2003)
• Erstellung einer gemeinsamen Homepage www.amphibienschutz.at

Anna Karina Smole-Wiener
Arge NATURSCHUTZ, Gasometergasse 10, A-9020 Klagenfurt
email: k.smole-wiener@arge-naturschutz.at
Programm


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