Tab. 1: Derzeit bekannte Vorkommen der im Anhang II und IV der FFH-Richtlinie angeführten Arten
Tab. 2: Vorkommen der im Anhang IV der FFH-Richtlinie angeführten Arten Mag. Andreas Maletzky Mag. Martin Kyek Repräsentanz der Herpetofauna in der Gebietsmeldung des Landes Mecklenburg-VorpommernHans-Dieter BastMit der gründlich überarbeiteten und erweiterten dritten FFH-Meldung hat das Land M-V bis zum 15. Juni 2004 insgesamt 231 Gebiete ausgewählt und gemeldet, die einen Anteil von 12,4% der Landesfläche (ohne Hoheitsgewässer) einnehmen. In 87 dieser Gebiete bestehen Vorkommen des Kammmolches, in 74 Gebieten lebt die Rotbauchunke. Insgesamt sind damit nunmehr ca. 24 % der Kammmolchbestände und etwa 38 % der Rotbauchunkenpopulationen des Landes in FFH-Gebieten geschützt. Alle bekannten aktuellen Vorkommen der Europäischen Sumpfschildkröte mit endemischem Haplotyp befinden sich in FFH-Gebieten. Allerdings ist der Kenntnisstand zum Status dieser Form in MV derzeit noch sehr unbefriedigend. Hans-Dieter Bast Stand Umsetzung der FFH-Richtlinie in BayernUlrike Geise & Andreas von LindeinerBayern hat - wie andere Bundesländer auch - zunächst deutlich zu wenig FFH-Gebiete gemeldet. Beim kontinentalen Bewertungsseminar in Potsdam im November 2002 wurde darum für zahlreiche Arten und Lebensraumtypen ein Nachmeldebedarf festgestellt. Anhand einiger Beispiele für Schutzgüter mit besonders hoher Verantwortung Bayerns wird dies erläutert. Auf die Unterschiede zwischen der kontinentalen und der alpinen Region wird eingegangen. Da viele FFH-Gebiete mit Vogelschutzgebieten teilweise deckungsgleich sind, werden diese in einem kurzen Exkurs gestreift. Bayern hat nach aktuellem Stand einen Landesflächenanteil von 11,3% für Natura 2000 gemeldet, davon sind 9,1% FFH-Gebiete. Im zweiten Teil des Beitrags geht es speziell um die FFH-relevanten Amphibienarten. Die FFH-Richtlinie schreibt den Erhalt, ggf. die Wiederherstellung von Populationen der Gelbbauchunke und des Kammmolches vor und dies mit dem Ziel, ein "zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz zu schaffen". Europaweit hat Deutschland eine besondere Verantwortung für diese Arten, da sie beide hier weltweit zentrale Vorkommen haben. Das heißt, wird Deutschland, wird Bayern dieser Aufgabe nicht gerecht, erleiden beide Arten weiterhin ungebremst die bisherigen Bestandseinbrüche, reisst das Netz immer weiter auf und die Arten sind europaweit immer stärker gefährdet. Hier werden vor allem der Erhalt bzw. die Wiederherstellung des in der FFH-Richtlinie geforderten Netzes am Beispiel der Gelbbauchunke und dies am Beispiel eines Primärlebensraumes, eines zusammenhängenden Waldgebietes in Nordbayern präsentiert. Da bisher kein Managementplan zum Schutz der Amphibienarten erstellt worden ist, werden die vorhandenen Rahmendaten vor dem Hintergrund der Anforderungen der FFH-Richtlinie einerseits und den Umsetzungsmöglichkeiten andererseits diskutiert. Überlegungen zu Kartierungsanleitungen und den zu erwartenden Kosten werden dargestellt. Ulrike Geise Dr. Andreas von Lindeiner Die NATURA-2000 Gebiete für Kammmolch und Gelbbauchunke in
|
FFH-Art |
Fundorte Rasterfrequenz |
TK25 ¼ |
Knoblauchkröte |
369 |
21,6 % |
Kreuzkröte |
444 |
21,3 % |
Wechselkröte |
160 |
8,5 % |
Kammmolch |
1.244 |
43,2 % |
Laubfrosch |
1.835 |
32,4 % |
Moorfrosch |
1.603 |
50,2 % |
Rotbauchunke |
673 |
11,6 % |
Zauneidechse |
358 |
19,2 % |
Europäische Sumpfschildkröte |
60 |
7,4 % |
Schlingnatter |
44 |
6,0 % |
Datenerhebung der Amphibien und Reptilienarten in Schleswig-Holstein:
Um eine breite Datenbasis zur Situation dieser Artengruppen zu erhalten, wurde bereits im Jahre 2000 durch das Land Schleswig-Holstein eine ABM-Stelle bei der Faunistisch-Ökologischen Arbeitsgemeinschaft (FÖAG) an der Universität Kiel eingerichtet. Hier wurden zentral alle aktuellen und historischen Vorkommensdaten zu diesen Artengruppen archiviert. Nachdem die Rote Liste der Amphibien und Reptilien Schleswig-Holsteins veröffentlicht worden ist, wird diese ehemalige ABM-Stelle anteilig im Rahmen eines Kooperationsvertrages fortgeführt.
Parallel wurden durch das Land Schleswig-Holstein konkrete Felderfassungsprojekte im Lande finanziert. Dies sowohl auf haupt- und ehrenamtlicher Ebene. Die Tabelle 1 zeigt eine Übersicht über die Datenbestände der FFH-Arten, grau unterlegt sind die Arten, die landesweit untersucht worden sind.
Umsetzung der Monitoring-Verpflichtungen
Im Rahmen der oben genannten Datenerhebungen wurden neben einer deutlichen Stärkung der ehrenamtlichen Aktivitäten auch landesweite hauptamtliche Erfassungen der Anhang II-Arten als Basis des zukünftigen Managements durchgeführt (Büro GGV, Kiel, bis 2003).
Auf dieser Basis wurde im Jahre 2003 europaweit das Monitoring der Anhang II-Arten ausgeschrieben. Danach sollen für den Kammmolch mit folgender Methode je 3 Gebiete in der atlantischen und 3 in der kontinentalen Region beispielhaft untersucht werden. In jedem der sechs Gebiete werden 20 Gewässer auf das Vorkommen und die Reproduktion der Art untersucht. Dabei sind sowohl Gewässer innerhalb als auch außerhalb der vorgeschlagenen FFH-Gebiete zu berücksichtigen.
Methode Kammmolch:
Ende April werden die Gewässer nachts ausgeleuchtet, um adulte Tiere festzustellen. Anschließend werden zehn Standardfallen (leere 1,5 l PET-Flaschen, zu Reusen umgebaut) gestellt. Anfang bis Mitte Mai werden wieder zehn Fallen pro Gewässer ausgebracht. Zusätzlich wird am Gewässer mit 10 Kescherschlägen versucht, Kammmolche zu fangen. Mitte Juli wird mit 10 Kescherschlägen versucht, Larven zu fangen, um festzustellen, ob der Bestand im Gewässer reproduziert.
Methode Rotbauchunke:
Es werden im Zeitraum von 2003 bis 2007 alle rufenden Rotbauchunken in allen Verbreitungsgebieten in der ersten stetigen ununterbrochenen Rufphase einmal kartiert. Quantitativ, indem die Anzahl rufender Männchen je Gewässer und den Erfassungszeitpunkt mit Tag, Uhrzeit und Witterungsbedingungen angegeben wird. Der Reproduktionserfolg wird nachgewiesen, indem im Zeitraum Mitte Juli bis Ende August in allen Gewässern, in denen rufende Männchen gehört worden sind, zunächst nach Kaulquappen gekeschert wird. Aus den Fangergebnissen ist abzuleiten, ob Rotbauchunken im Gewässer überhaupt reproduzieren. Nach erfolgter Metamorphose sind die Gewässerufer nach jungen Unken abzusuchen und ihr Bestand soweit wie möglich quantitativ zu erfassen. Der Auftragnehmer organisiert seine Arbeit so, dass jährlich nicht mehr als 50-70 potentiell für Rotbauchunken geeignete Gewässer bearbeitet werden.
Hilfsmaßnahmen für Anhang IV-Arten:
Für die Arten, die in Schleswig-Holstein im Bestand gefährdet sind, werden neben landesweiten Schutzkonzepten („Amphibienschutzkonzept“ der Stiftung Naturschutz als größter privater Grundeigentümer) auch weitere Förderungen unter EU-Kofinanzierung angestrebt (LIFE - Projekt für die Rotbauchunke siehe: www.life-bombina.de; für Kreuz- und Wechselkröte -geplant-).
Arne Drews
Landesamt für Natur und Umwelt, Hamburger Chaussee 25, D-24220 Flintbek
email: adrews@lanu.landsh.de
Programm
Im Jahr 2003 wurde in Sachsen mit dem Monitoring der FFH-Arten und Lebensraumtypen begonnen.
Untersuchungsgegenstände beim Artmonitoring sind alle FFH-Arten der Anhänge II und IV innerhalb und teilweise außerhalb der pSCI nach den Kriterien, dass die jeweilige Art in Sachsen nach 1980 nachgewiesen wurde und dass sie in Sachsen autochthon ist.
Die Vergabe des Monitorings erfolgt in 2 Zeitblöcken. Die Untersuchungen zum Block 1 wurden an den NABU Landesverband Sachsen e.V., LFA Feldherpetologie/ Ichthyofaunistik vergeben und laufen seit diesem Jahr.
Es wird eine sachsenweit repräsentative Auswahl von Artvorkommen nach standardisierten Methoden untersucht. Innerhalb jedes Berichtszeitraumes (Dauer 6 Jahre) wird jede FFH-Art während 2 aufeinander folgenden Jahren, ggf. auch 3 Jahre lang untersucht. Für die Amphibien werden die Teichgebiete bzw. Gruppen vernetzter Gewässer als "Vorkommen" betrachtet, in welchen eine Präsenzuntersuchung der Arten erfolgt. Nur wenn die gewählten Gewässer isoliert liegen, werden sie einzeln betrachtet. In den Gewässern mit positivem Artnachweis folgen vertiefende Untersuchungen.
Bei den Arten Bufo calamita, Bufo viridis, lassen sich aufgrund der räumlichen und zeitlichen Dynamik der Arten keine festen Gewässerkomplexe wählen, welche dann aller 6 Jahre untersucht werden. Hier wurden stattdessen für jede Art feste Flächen von jeweils 4 zusammenhängenden MTBQ ausgewählt, auf denen die entsprechende Art seit Jahren präsent ist. Auf den ausgewählten MTBQ werden alle geeigneten Gewässer auf Präsenz der Art untersucht. Bei den Gewässern mit nachgewiesener Präsenz erfolgen vertiefende Untersuchungen zur Anzahl im Gewässer befindlicher Tiere.
Im 1. Block (2003 bis 2005) sind folgende Arten im Monitoring: Bombina bombina, Hyla arborea, Rana dalmatina, Bufo viridis, Bufo calamita, Triturus cristatus. Es werden folgende Untersuchungen durchgeführt: Mit Ausnahme des Kammmolches finden bei jeder Art 4 Begehungen pro Untersuchungsgewässer statt. Nur die maximal ermittelte Anzahl (Individuen bzw. Laichballen) geht in die Wertung ein. Bei Bombina bombina und Hyla arborea werden die Rufer verhört, wobei die Untersuchungsgebiete teilweise überlappen und die Untersuchungen miteinander verbunden werden können. Bei Rana dalmatina erfolgt eine Laichballenzählung. Bei Bufo viridis und Bufo calamita werden ebenfalls die Rufer verhört, aber auch die im Gewässer befindlichen Individuen mittels Ausleuchten des Gewässers gezählt. Bei Triturus cristatus wird durch ein einmaliges Ausbringen von 10 bis 20 Flaschenfallen pro Gewässer (je nach Größe) die Präsenz der Art im Gewässer getestet. In den Gewässern mit nachgewiesener Präsenz wird die Untersuchung für weitere 2 Tage fortgeführt. Alle gefangenen Tiere werden nach Art, Geschlecht, Datum und mit Foto der Bauchseite registriert. Durch das Fotografieren der Bauchseiten werden die Tiere eindeutig identifizierbar, so dass später eine Ermittlung der Anzahl der Wiederfänge und eine Hochrechnung auf die Populationsgröße ermöglicht wird.
Eine zusätzliche Erfassung von Laich, Larven und frisch metamorphosierten Jungtieren ist mit Ausnahme des Springfrosches freiwillig. Aussagen zur Habitatqualität, möglichen Rückgangsursachen und Erhaltungsmaßnahmen haben ergänzenden Charakter. Im Block 2: 2006 bis 2008 sind folgende Untersuchungen geplant: Coronella austriaca (Untersuchung mittels Schlangenblechen); Lacerta agilis (Sichtbeobachtung); Rana arvalis, Rana lessonae, Pelobates fuscus (jeweils Verhören der Rufer) Über die ersten Ergebnisse und aufgetretenen Probleme im Jahr 2004 wird berichtet.
Iris John
Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Zur Wetterwarte 11, Abt. 5, Ref. 51, D-01109 Dresden, email: iris.john@gmx.de
Programm
Die erste landesweite Amphibienkartierung in Hessen wurde von 1979 bis 1985 ehrenamtlich durchgeführt. Eine Auswertung der Daten und die Publikation der Ergebnisse erfolgte erst durch Jedicke 1992. Eine Übersetzung der Erkenntnisse in die notwendigen Schutzmaßnahmen unterblieb weitgehend. Ähnlich unbefriedigend war die Ausgangslage bei den Reptilien.
Durch die FFH-Richtlinie und den entsprechenden Druck zur Umsetzung wurde eine aktuelle Datenbasis für das Land Hessen vordringlich. Im Zuge dessen wurde die AGAR mit der landesweiten Kartierung aller Amphibien der FFH-Anhänge sowie mit der landesweiten Erfassung der Zauneidechse und der Schlingnatter beauftragt. Diese Erfassung wurde im Jahr 2003 mit professionellen Kartierern durchgeführt. Besondere Aufmerksamkeit wurde dem Kammmolch gewidmet, der in der Vergangenheit oft übersehen wurde. Hier wurden erstmals hessenweit Molchreusen zur Kartierung eingesetzt. Ergebnisse für den Kammmolch, den Moorfrosch und die Geburtshelferkröte sollen hier beispielhaft dargestellt werden.
Nach den Forderungen der FFH-Richtlinie muss ein günstigen Erhaltungszustand für die in den Anhängen aufgelisteten Arten geschaffen werden. Dies ist der eigentliche Sinn der gesamten FFH-Richtlinie. Aus der Datenerhebung müssen Maßnahmen abgeleitet werden, die zeitgleich auch umgesetzt werden müssen. Hier garantiert nur die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Wirtschaft, den Kommunen und den Ebenen der Entscheidungsträger nachhaltigen Erfolg. Als Beispiele für erfolgreiche Maßnahmenumsetzungen unter Beteiligung der AGAR werden Amphibienprojekte vorgestellt, die in Zusammenarbeit mit Forst, Abbaubetreibern und Bundeswehr in Nordhessen in den Kreisen Waldeck-Frankenberg und Schwalm-Eder durchgeführt wurden. Weiterhin wird ein Beweidungsprojekt mit Robustrindern zum Offenhalten von Laichgewässern im Landkreis Kassel vorgestellt.
Helmut Steiner
Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e.V. (AGAR), Gartenstr. 37, D-63517 Rodenbach, email: agarhessen@aol.com
Detlef Schmidt
Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e.V. (AGAR), Gartenstr. 37,D- 63517 Rodenbach, email: schmidt-schedler@t-online.de
Programm
Das niedersächsische Tierartenerfassungsprogramm stellt einen Grundbaustein im Monitoring von Reptilien in Niedersachsen dar. Die überwiegend ehrenamtlich erhobenen Daten zum Vorkommen von Reptilien (und zahlreichen anderen Gruppen) werden zentral erfasst und nach Prüfung der Plausibilität in Datenbanken eingespeist. Sie geben wertvolle Hinweise auf die Verbreitung und Bestandsentwicklung verschiedener Arten.
Im Rahmen von Wirkungskontrollen des von der EU kofinanzierten niedersächsischen "PROLAND Kooperationsprogramms Biotoppflege" stehen Mittel für Untersuchungen an Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter, Kreuzotter) als Zielgruppe zur Verfügung. Da das Programm in FFH-Gebieten angewendet wird, ermöglichen die hier erhobenen Daten neben den im Vordergrund stehenden Aussagen zu den Auswirkungen verschiedener Pflegemaßnahmen gleichzeitig eine Bewertung des Erhaltungszustandes der erfassten Reptilienarten sowie Hinweise für spätere Managementpläne in den jeweiligen Gebieten.
Die Auswahl der Untersuchungsgebiete basiert auf Vorinformationen, der Lage von Vertragsflächen und der Repräsentativität charakteristischer Reptilienhabitate in verschiedenen naturräumlichen Regionen. In Abhängigkeit vom potentiellen Artenspektrum und zu erwartenden Bestandsdichten kommen dabei unterschiedliche methodische Ansätze zum Tragen: In reptilienarmen Regionen erfolgt eine erste Einschätzung anhand einer Erfassung von Zauneidechsen-Schlüpflingen. In den folgenden Jahren schließen sich eingehende Untersuchungen in so ermittelten Schwerpunkt-Lebensräumen an. In reptilienreichen Regionen des Hügel- und Berglandes können grobe Bestandseinschätzungen praktisch während der gesamten Aktivitätsperiode vorgenommen werden. Nach einer Kontrolle der jeweiligen Gesamtgebiete erfolgt hier eine Festlegung von Probeflächen nicht zuletzt in Hinblick auf unterschiedliche Pflegekonzepte. Im Bereich der großen Hochmoore zielt die Erfassung insbesondere auf Schlingnatter und Kreuzotter ab; die Anzahl der Kartierdurchgänge ist hier gegenüber den übrigen Erfassungen erhöht. In Moor- und Sandheiden werden seit dem Jahr 2004 auch künstliche Verstecke eingesetzt. Diese haben sich zur Erfassung von Blindschleichen sehr gut bewährt, für die übrigen Arten erwies sich im Jahr der Ausbringung die klassische Suche -zur richtigen Zeit am richtigen Ort- als deutlich überlegen bzw. einzig erfolgreich.
Ina Blanke
Ahltener Str. 73, 31275 D-Lehrte, email: inablanke@gmx.de
Richard Podloucky
Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Am Flugplatz 14, D-31135 Hildesheim
email: richard.podloucky@nloe.niedersachsen.de
Programm
In zwei Gewässern südlich Karlsruhe wurden fünf verschiedene Wasserfallen getestet. Bei Fallentyp 1 handelt es sich um eine "Auftauchfalle", wie sie ursprünglich für Wasserkäfer konzipiert wurde, zwischenzeitlich aber häufiger auch zum Fangen von Molchen verwendet wird. Diese Falle schwimmt auf dem Wasser, Tiere die an die Wasseroberfläche schwimmen um Luft zu holen geraden durch einen Trichter in einen Fangkäfig. Fallentyp 2 ist eine selbst entwickelte "Kastenfalle". Die Kastenfalle hat zwei Reuseneingänge und steht auf dem Boden. Aufgrund der Fallengröße können die Tiere an die Wasseroberfläche, um Luft zu holen. Fallentyp 3 ist eine "Flaschenfalle". Bei einer Plastikflasche wird der vordere Trichter abgeschnitten und umgedreht wieder eingesetzt, so das ein Trichter entsteht. Beim Fallentyp 4, der "Köderfischreuse" handelt es sich um Fischreusen, die auf dem Boden aufliegen, die Tiere können daher keine Luft holen. Die "Lichtfalle" (Fallentyp 5) wurde speziell für Molche konzipiert. Sie schwimmt an der Wasseroberfläche, durch das Licht sollen die Molche angelockt werden.
Alle fünf Fallentypen wurden während fünf Fangperioden eingesetzt. Hierbei wurden die Wasserfallen rotierend ausgebracht, so dass jede Falle an jedem Standort eine Fangperiode fängig war.
Insgesamt konnten 175 Molche gefangen werden. In der "Auftauchfalle" konnten 16 Molche (9%) gefangen werden, in der "Kastenfalle" 68 (39 %), in der "Flaschenfalle" 16 (9 %), in der "Köderfischreuse" 48 (27 %) und in der "Lichtfalle" 27 (15 %) (siehe nachfolgende Abbildung).
Berücksichtigt man nur den Kammmolch hat die "Kastenfalle" noch effektiver abgeschnitten, da in diesem Fallentyp 41 (45 %) Kammmolche gefangen wurden. Dieser Fallentyp ist auch aus Tierschutzgründen und von Handling her gut geeignet.
Hubert Laufer
Friedenstr. 28, Büro für Landschaftsökologie LAUFER, D-77624 Offenburg
email: bfl.laufer@t-online.de
Programm
Im Rahmen des E + E " Vorhabens Entwicklung von Amphibienlebensräumen in der Zivilisationslandschaft" wurden auf Basis eines aus drei künstlichen und zwei natürlichen Gewässern bestehenden Gewässersystems die Populationen von sieben heimischen Amphibienarten im Untersuchungsgebiet im Hinblick auf ihre Gefährdung und die langfristigen Überlebenschancen untersucht. Hierzu wurden zunächst die beiden wichtigsten feldherpetologischen Untersuchungsmethoden, der stationäre Fangzaun und die Unterwassertrichterfallen, kritisch und vergleichend auf ihre Effektivität für den Kammmolch untersucht.
Das überraschende Ergebnis war, dass schon nach 14 Fangtagen die Unterwassertrichterfallen zur Populationsgrößenbestimmung beim Kammmolch effektiver sein können als ein Fangzaun, der zehn Monate lang kontrolliert wird.
Des weiteren nahm die Effektivität des Fangzaunes für den Kammmolch über drei Untersuchungsjahre in einem hochsignifikanten Trend ab, so dass man bei alleiniger Verwendung des Fangzaunes eine starke Abnahme der Populationsgröße annehmen müsste. Erst die zusätzliche Verwendung von Unterwassertrichterfallen und Fang- Wiederfang Methoden zeigt, dass die Population in Wirklichkeit konstant geblieben ist.
Eine weitere wichtige Erkenntnis ist die Tatsache, dass der Fangzaun das Migrationsverhalten der Kammmolche negativ beeinflussen kann. Somit muss konstatiert werden, dass für mehrjährige populationsökologische Studien die Unterwassertrichterfallen die bessere und schonendere Fangmethode für den Kammmolch sind bzw. eine unerlässliche Ergänzung für eine hinreichend genaue Populationsgrößenbestimmung darstellen.
Daniel Ortmann & Ulrich Sander
Zoologisches Forschungsinstitut und Museum Alexander Koenig, Sektion Herpetologie, Adenauerallee 160-164, D-53113 Bonn, email: ortmannda@freenet.de
Programm
Seit dem Jahr 2001 werden in Bayern FFH-Managementpläne erstellt. Diese werden häufig als PEPL bezeichnet, unterscheiden sich jedoch in zwei Punkten entscheidend davon:
- Die in der Richtlinie festgelegte Berichtspflicht ist das erste Beispiel einer echten langfristigen Erfolgskontrolle im Naturschutz - sie verpflichtet zur Umsetzung der Managementpläne vor allem auch in den vielen Fällen, wo die zu schützenden Lebensraumtypen und/oder Arten als Kulturfolger auf Pflegemaßnahmen angewiesen sind. Damit verbunden ist die Anforderung an den Managementplan, dass er direkt umsetzbar ist.
- In Bayern ist das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Umsetzung der Maßnahmen oberstes Gebot. Das heißt, dass, neben den bestehenden (und auch in Bayern immer mehr gekürzten) Entschädigungsgeldern, notwendige Maßnahmen durch die freiwillige Teilnahme oder das Tolerieren der Grundstücksbesitzer erfolgen sollen. Für den Managementplan bedeutet dies, dass er nur nach intensivem Abgleich der örtlichen Erwartungen, Befürchtungen und Pläne mit den Vorgaben der FFH-Richtlinie umsetzbar ist.
FFH-Managementpläne werden in Bayern in der Regel von Fachbüros erstellt. Die Grundlagen dafür werden kurz vorgestellt - sie sind unter www.bayern.de/lfu unter „natura 2000“ nachzulesen.
Es wird vorgestellt, wer wie in der Regel alles am Erstellen eines Managementplanes beteiligt ist.
Die FFH-Richtlinie hat die Qualität des ehrenamtlichen, des freiberuflichen und auch des behördlichen Naturschutzes auf eine neue Ebene gehoben: Erfahrungen aus der Sicht eines Planungsbüros als Folge des Erarbeitens von mehreren unterschiedlichen Managementplänen werden vorgestellt.
Ulrike Geise
Obere Rehwiese 5, D-97279 Prosselsheim, email: ulrike.geise@t-online.de
Programm
In Niedersachsen sind derzeit 14 Vorkommen der Gelbbauchunke mit 13 reproduzierenden Populationen bekannt. Entsprechend der nördlichen Arealgrenze der Art beschränken sich die Vorkommen ausschließlich auf die naturräumliche Haupteinheit „Weser- und Weser-Leine-Bergland (D 36)“ in der kontinentalen Region. Das Land Niedersachsen hat bereits im Rahmen der I. und II. Tranche vier FFH-Vorschlagsgebiete speziell für den Schutz der Gelbbauchunke an die EU gemeldet. Insgesamt handelt es sich um 6 Populationen in drei aufgelassenen und in drei im Abbau befindlichen Abgrabungen, die zur Zeit zusammen rund 85% des niedersächsischen Gesamtbestandes der Art repräsentieren.
Da es sich um Sekundärlebensräume handelt, in denen auf Teilflächen oder im Gesamtgebiet kein Abbau mehr stattfindet, sind Pflegemaßnahmen dringend erforderlich, um auch weiterhin, entgegen einer fortschreitenden Sukzession, offene Rohbodenstandorte als Lebensraum für die Gelbbauchunke zu erhalten. Aus diesem Grund erstellte das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) ein Artenschutzprogramm für die Gelbbauchunke, in dessen Rahmen im Laufe der letzten zehn Jahre für die meisten Vorkommen sog. Artenschutzkonzepte erarbeitet wurden. In diesen Konzepten werden auf Gebietsebene spezifische Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für einen Zeitraum von 10 Jahren dargestellt und alljährlich im Rahmen des Monitorings aktualisiert und fortgeschrieben.
Das Land Niedersachsen hat bisher keine Vorgaben zur Aufstellung von FFH-Managementplänen erarbeitet. In diesem Vortrag wird deshalb geprüft, inwieweit die bestehenden Artenschutzkonzepte die aus der FFH-Richtlinie ableitbaren Anforderungen für Managementpläne erfüllen und inwieweit zusätzliche Planungsschritte erforderlich sind.
Dirk Herrmann
Abia GbR, Hans-Scharoun-Weg 1, D-31535 Neustadt, email: herrmann@abia.de
Richard Podloucky
Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Am Flugplatz 14, D-31137 Hildesheim,
e-mail: richard.podloucky@nloe.niedersachsen.de
Tobias Wagner
Abia GbR, Hans-Scharoun-Weg 1, D-31535 Neustadt, email: wagner@abia.de
Programm
Die Rotbauchunke Bombina bombina ereicht in Schleswig-Holstein ihre nordwestliche Arealgrenze und ist beschränkt auf die Osthälfte des Landes. Seit mehreren Jahrzehnten sind die Populationen stark rückläufig und trotz in einigen Gebieten eingeleiteter Schutzmaßnahmen überwiegend relativ individuenarm. Die FFH-Gebietskulisse deckte in den ersten beiden Meldetranchen Schleswig-Holsteins die Vorkommen völlig unzureichend ab; mit der 3. Tranche (2003) wurden zwar wichtige Gebiete ergänzt, doch gewährleisten auch die jetzigen Abgrenzungen in einigen Gebietsvorschlägen keinen sicheren Schutz, da oft wichtige Teilflächen fehlen.
Um den Vorgaben der FFH-RL gerecht zu werden, ist in einigen Gebieten somit ein aufwändiges Management erforderlich, da die Unken-Teillebensräume unzureichend entwickelt sind und zudem meist nur individuenarme und isolierte Populationen in den Gebieten leben. Vor allem die geringe Populationsgröße bedingt ein hohes Risiko, dass die Populationen aufgrund nicht steuerbarer Ereignisse erlöschen, bevor eingeleitete Schutzmaßnahmen greifen. Ein ausschließlich auf Habitatmanagement ausgerichtetes Schutzkonzept unterliegt somit großen Risiken.
Im Rahmen eines gemeinsam mit Schweden, Dänemark und Lettland beantragten LIFE-Natur-Projektes (Träger: STIFTUNG NATURSCHUTZ SCHLESWIG-HOLSTEIN; Laufzeit 4/04-12/09; Budget: 2.267.293 EUR) werden u.a. gezielte Maßnahmen des Populationsmanagements durchgeführt. Ein ganz wesentlicher Aspekt liegt jedoch in Schleswig-Holstein auf der aktiven Bestandstützung durch die gezielte Nachzucht („supportive breeding“). Hierzu wird in den Laichgewässern Unkenlaich entnommen und in einem Zuchtzentrum an der Universität Kiel aufgezogen. Die Jungtiere werden in den Ursprungsgewässern oder aber auch in anderen geeigneten Gewässern der jeweiligen Gebiete ausgesetzt. Durch die enge Zusammenarbeit in diesem Vorhaben mit Dänemark konnten die Aktivitäten stark von den Erfahrungen aus einem 2003 abgeschlossenen dänischen LIFE-Projekt mit vergleichbarem Schwerpunkt profitieren. In Schleswig-Holstein sind im Rahmen dieses Vorhabens auch Wiederansiedlungen vorgesehen.
Durch diese Art der Aufzucht werden sehr hohe Metamorphoseraten sichergestellt, da insbesondere die Prädation im Laichgewässer (z.B. durch Wasserinsekten und ihre Larven, Molche) vollständig ausgeschaltet ist. Der Reproduktionserfolg scheint in Schleswig-Holstein in den meisten Laichgewässern nicht ausreichend zu sein. Obwohl in vielen Gewässern offenbar regelmäßig Unken laichen (intensive Rufaktivität, Laichfunde), können nur in wenigen Fällen Larven oder Jungtiere nachgewiesen werden.
Geplant ist, dass pro Gebiet über einen Zeitraum von 3 Jahren jeweils rd. 1000 Eier aufgezogen werden. Ein wichtiger Aspekt bei dieser Art des aktiven Populationsmanagements ist die Beachtung populationsgenetischer Aspekte, um Beeinträchtigungen der Population durch Gendrift oder erhöhte Inzuchtraten zu vermeiden. Dies wird durch ein populationsgenetisch ausgerichtetes Teilvorhaben im LIFE-Projekt sichergestellt.
Im ersten Jahr des Vorhabens wurden 2004 im Rahmen dieses Projekts bereits über 2.000 Jungunken ausgesetzt.
Weitere Informationen zum Projekt: www.life-bombina.de
Christoph Herden
GFN mbH, Adolfplatz 8, D-24105 Kiel, email: c.herden@gfnmbh.de
Programm
Im Rahmen einer Diplomarbeit am Lehrstuhl für Physische Geographie in Augsburg wurden im Frühling und Sommer 2003 insgesamt 103 neu angelegte Teiche im Raum Podlasien (Nordostpolen) im Hinblick auf ihre Eignung als Laichgewässer für Amphibien untersucht. Die Teiche wurden von verschiedenen Trägern während der letzten fünf Jahre speziell zur Förderung von Amphibien geschaffen. Die im Jahr 2003 durchgeführte Evaluierung der künstlichen Kleinstgewässer soll den Grundstein für ein langfristiges Monitoringproramm während der nächsten Jahre bilden.
Die insgesamt 103 neuen Teiche wurden entsprechend ihrer Distanz voneinander in 27 Teichnetzwerken zusammengefasst. Diese wurden, um eine vorläufige Evaluation der Teichbaumaßnahmen durchzuführen sowie ein Feststellen des Bruterfolges von Amphibien im Jahr 2003 festzustellen, auf folgende Komponenten hin untersucht:
- Gewässerdichte in den Teichnetzwerken
- Landnutzung innerhalb von 500 m um die Teiche
- Amphibienpräsenz und Bruterfolg in den Teichnetzwerken
- Biotische sowie abiotische Komponenten der neuen Teiche
Die Ergebnisse der Untersuchung belegen eine außerordentlich gute Akzeptanz der neuen Gewässer als Lebensraum durch Amphibien. So konnten beispielsweise in mehreren Teichen, die im Februar 2003 neu angelegt worden waren, bereits im Sommer 2003 Rotbauchunken laichen und die Larven die Metamorphose erfolgreich durchlaufen.
Desweiteren wurde anhand der Daten - obgleich diese erst vorläufigen Charakter haben - versucht, das bestehende Leitbild für Amphibienförderungsmaßnahmen zu ergänzen und zu erweitern. Es zeichnet sich ab, dass Teiche, welche sich in ihrer Gestaltung an den ökologischen Ansprüchen von Triturus cristatus, Bombina bombina und Bufo calamita orientieren, die besten Möglichkeiten für alle im Untersuchungsraum vorkommenden Amphibienarten bieten.
Florian Bibelriether
Lehrstuhl für Physische Geographie, Universität Augsburg, Universitätsstr. 10, D-86135 Augsburg, email: florian@bibelriether.de
Arne Friedmann
Lehrstuhl für Physische Geographie, Universität Augsburg, Universitätsstr. 10, D-86135 Augsburg
Programm
Im Rahmen eines durch das Land Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union geförderten Projektes sollen die Überlebenschancen des Kammmolchs in der Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts an einigen Populationen intensiver untersucht werden. Das Ziel der Untersuchungen ist die Abschätzung des Gefährdungsstatus der sachsen-anhaltinischen Kammmolchpopulationen anhand feldbiologischer und genetischer Untersuchungen.
Der Kammmolches weist in Sachsen-Anhalt ein weitlückiges Verbreitungsmuster auf, was im wesentlichen durch das Habitatangebot in den Großlandschaften bestimmt wird. Eine klimatische Einnischung des Kammmolches konnte außer dem Fehlen der Art in der Hochharzregion nicht nachgewiesen werden. Bei der Habitatwahl dominieren größere stehende besonnte Gewässer, die im Offenland liegen. Nach neueren Erhebungen verglichen mit den Daten von SCHIEMENZ & GÜNTHER (1994) zur Herpetofauna Ostdeutschlands sprechen Fundpunktverteilung, Messtischblattpräsenz und Bestandssituation für stabile Bestände in Sachsen-Anhalt.
Die derzeit laufenden Analysen lassen bezüglich der Konnektivität der Vorkommen deutliche Lücken erkennen. Landesweit gibt es 16 Verbreitungsschwerpunke (hot spots) der Art. Gewässerverlust und Eutrophierung sind laut Umfrageergebnis die am häufigsten genannten Gefährdungen für die Kammmolchbestände. Die regionale Seltenheit der Art ist aber nicht zwangsläufig mit einer Gefährdung in den Gebieten ihres Vorkommens verbunden. Die Bestandsstärken werden methodenbedingt normalerweise sehr unterschätzt. Die Meldungen von den Amphibienschutzanlagen weisen z.T. auf für die Art hohe Populationsstärken hin. Außerdem wurden für den Kammmolch Bestandsschwankungen beobachtet, deren Kausalität aber meist unbekannt ist.
Wenn auch unverkennbar ist, dass die Art lokal Bestandseinbußen hinnehmen musste, ist die Einstufung in die Kategorie 3 (Gefährdet) der Roten Liste Sachsen-Anhalts berechtigt (MEYER et al. 2004).
Art |
RL BRD BEUTLER et al. 1998 |
RL LSA alt |
RL Novell.-vorschl. BUSCHENDORF & MEYER 1996 |
RL LSA neu |
Kammmolch |
3 |
2 |
2 |
3 |
Der gesetzliche Schutz im Land umfasst derzeit etwa 30 % der Vorkommen, wovon 15,6 % in FFH-Gebieten liegen (MEYER & SY 2001). Die 2003/2004 erfolgten Schutzgebietsnachmeldungen sind dabei noch nicht eingerechnet. Da Deutschland einen beträchtlichen Teil des Gesamtareals der Art abdeckt und im Arealzentrum liegt, wird eine starke Verantwortlichkeit für die Erhaltung des Kammmolchs postuliert (STEINICKE et al. 2002). Die Konnektivität der Vorkommen ist in den Naturschutzgebieten Sachsen Anhalts mit durchschnittlich 982 m am günstigsten. Sie gewährleisten den besten Schutz für die Art.
Gebiet |
Abstand (m) |
|||
MW |
SD |
Max |
Min |
|
Biosphärenreservat |
10.605 |
7.132 |
23.562 |
373 |
FFH-Gebiet linienhaft |
3.572 |
1.735 |
5.653 |
34 |
Naturschutzgebiete |
982 |
1.178 |
5.859 |
77 |
FFH-Gebiet flächig |
1.964 |
1.688 |
5.871 |
47 |
PD Dr. Wolf-Rüdiger Grosse
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Zoologie, Spezielle Zoologie und Zoologische Sammlungen, Domplatz 4, D-06099 Halle/Saale, Internet: www.biologie.uni-halle.de/zool/coll/spez_main.htm, email: grosse@zoologie.uni-halle.de
Dipl. Biol. Susanne Meyer
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Zoologie, Spezielle Zoologie und Zoologische Sammlungen, Domplatz 4, D-06099 Halle/Saale
email: meyer@zoologie.uni-halle.de
Programm
Durch Nordrhein-Westfalen verläuft die Nordgrenze des Gesamtareals der Gelbbauchunke (Bombina variegata): Sie reicht hier vom Aachener Raum über die Ville, das Mittelsiegtal, das Bergische Land und Nordwest-Sauerland über den Hellweg, das Nordsauerland und die Paderborner Hochfläche bis an die Grenze des Weserberglandes.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren in etwa 371 von 1.58 Messtischblattquadranten Gelbbauchunken vorhanden. Nach 1960 waren Unken noch in 96, nach 1980 in 57 und seit 1993 nur noch in 32 Quadranten, weniger als 10 % des ursprünglichen Areals, nachweisbar. Allein von 1981 bis nach 1995 sank die Anzahl der Vorkommen von 133 auf 49 - ein Verlust um über 60 %. Die Art ist auf der Paderborner Hochfläche, im nördlichen Sauerland, im Westernhellweg und den überwiegenden Teilen des Bergischen Landes bereits ausgestorben. In vielen Teilarealen, z. B. dem nördlichen Weserbergland, den Bergischen Heideterrassen und der Rureifel ist sie unmittelbar vom Aussterben bedroht.
Ehemalige oder rezente Vorkommen sind vielfach in den Börden zu finden. Die Verbreitung der Gelbbauchunke in NRW fällt im Wesentlichen mit pleistozänen Lössablagerungen und tiefgreifenden, schweren Ton- und Lehmböden zusammen. Parabraunerden und Pseudogleye begünstigen Grundwasser unabhängige Oberflächengewässer wie z. B. wassergefüllte Wagenspuren. In historischer Zeit, als Wege selten befestigt wurden, waren Pfützen und Wasserlachen allgegenwärtig. Parallel dazu und bis weit in das letzte Jahrhundert hinein konnten sich die Unken in den unzähligen Kleinabgrabungen halten. Seit man vor mehr als 150 Jahren begann, Wege und Straßen zu befestigen und in den letzten 60 Jahren Kleinabgrabungen zunehmend aufgab, war es um den Kulturfolger schlecht bestellt. Der Wandel in der Abgrabungsindustrie zu einer großindustriellen Abbautechnik führte schließlich zum Verlust der allermeisten Populationen.
Nur rasche und umfangreiche Maßnahmen können die Art in Nordrhein-Westfalen vor dem Aussterben retten. Relativ einfache Maßnahmen in den Habitaten bestehender Populationen, insbesondere die Schaffung vieler besonnter, vegetationsarmer Lachen und Wagenspuren, reichen prinzipiell aus. Erste Maßnahmen in NRW führten zu guten Erfolgen: So wurden an den wenigen größeren Vorkommen des Rheinlandes, aber auch an solchen in Westfalen durch Gewässeranlage und Freistellung von Gehölzen Reproduktionserfolge mit bis zu 200 Jungtieren pro Jahr beobachtet. Obwohl die Ursachen des Rückgangs hinlänglich erklärbar und Maßnahmen zur Arterhaltung bekannt und erprobt sind, fehlt es dennoch an wirkungsvollen Schutzkonzepten, die eine dauerhafte Etablierung oder Wiederausbreitung der Populationen ermöglichen.
Durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat sich auch der Stellenwert der Gelbbauchunke als Art des Anhangs II im behördlichen Naturschutz deutlich erhöht. Besonders in den letzten Jahren wurden Erfassungen, Schutzgebietsausweisungen und nicht zuletzt in mehreren Gebieten umfangreiche Optimierungs-Maßnahmen durchgeführt. Größtes Problem ist neben der unmittelbaren Gefahr des Aussterbens bei einigen kleineren Vorkommen die ausgeprägte Isolation der meisten Populationen. Dem ersten Schritt - der rechtlichen Sicherstellung der Flächen, dem Erhalt und der Stärkung der Bestände - müssen daher baldmöglichst Bemühungen zur Vernetzung folgen. Im südlichen Rheinland mit den noch größten und meisten Vorkommen in NRW wird zur Zeit im Rahmen eines von der HIT-Umwelt- und Naturschutzstiftung geförderten Projektes der Erhalt der Unke voran getrieben und koordiniert.
Monika Hachtel
Biologische Station Bonn, Auf dem Dransdorfer Berg 76, 53121 D-Bonn,
email: m_hachtel@yahoo.com
Martin Schlüpmann
Biologische Station Westliches Ruhrgebiet, Ripshorster Str. 306, D-46117 Oberhausen
email: martin.schluepmann@bswr.de
Programm
Die FFH-Richtlinie ist ein sehr modernes Naturschutzkonzept, das so wichtige Aspekte wie die weltweite Verantwortung zum Schutz von Arten ebenso berücksichtigt wie einen raumgreifenden Biotopverbund und moderne populationsbiologische Erkenntnisse. Die Arten des Anhanges II ergänzen dabei nach dem Willen des Richtliniengebers gezielt den Anhang I um bestimmte qualitative Komponenten wie Dynamik, Reife und Biotoptradition.
Es gibt in Deutschland (ohne Nachmeldungen) ca. 3.850 FFH-Gebiete. Die Bayerische Kulisse von NATURA 2000 nach Meldung der III. Tranche beläuft sich auf 797.000 ha (11,3 % der Bayerischen Landesfläche), die Zahl der FFH-Gebiete derzeit (d.h. vor einem möglichen ordnenden Neuzuschnitt) auf 515 + 398 = 913 FFH-Gebiete (d.h. ohne Vogelschutzgebiete). In Deutschland kommen ca. 93 Arten des Anhanges II (68 Tier- und 25 Pflanzenarten) vor.
Diese große zu bearbeitenden Fläche der NATURA 2000-Gebiete, und die große Zahl von Anhang II-Arten, sowie die im sechsjährigen Rhythmus wiederkehrende Verpflichtung zu Monitoring und Bericht an die EU, machen eine Prioritätensetzung und ein möglichst pragmatisches Herangehen unabdingbar. Allein für die Gelbbauchunke sind 186 Vorkommen in Standard-Datenbögen von FFH-Gebieten Bayerns aufgeführt, für den Kammolch sind es 135. Es wird nicht möglich sein, alle Vorkommen in allen Gebieten mit größtmöglicher wissenschaftlicher Akkuratheit, noch dazu regelmäßig mindestens alle 6 Jahre, zu erfassen. Dies wäre zumindest bei den vergleichsweise häufigen Anhang II-Arten wie dem Großen Mausohr oder eben der Gelbbauchunke auch naturschutzfachlich fragwürdig, da hinterfragt werden muss, welchem umsetzungsrelevanten Nutzen die Erhebung solcher Daten haben könnte. Alle Beteiligten müssen daher an einer trag- und zukunftsfähigen Umsetzung von NATURA 2000 mitwirken und dabei das Gesamtbild nicht aus den Augen verlieren.
Die drei in Bayern vorkommenden Amphibienarten des Anhanges II Gelbbauchunke, Kammolch und Alpenkammolch weisen alle eine rein europäische Verbreitung auf. Alle drei kommen im Wald wie im Offenland vor, oft mit saisonalen Wanderungen zwischen den Teillebensräumen.
Die Gelbbauchunke ist in hohem Maß an dynamische Lebensräume als Laichhabitat angepasst, während als Jahreslebensraum und Überwinterungsquartier auch stabile Lebensräume wie Quellen und Wälder eine Rolle spielen. Sie benötigt als Strukturen in Wäldern lichte Bereiche mit dynamischen, ephemeren Gewässern, wie sie z.B. in Form von Wildschweinsuhlen oder Fahrspuren ständig neu entstehen. Große Populationen und Fundhäufungen dieses Froschlurchs sind jedoch fast immer an Abbaustellen im Feld-Wald-Grenzbereich gebunden. Aufwändige Bestandserhebungen oder ein intensives Monitoring der Art in den regelmäßig nur dünn und sporadisch besiedelten Waldbereichen sind daher nach Kosten-Nutzen-Überlegungen nicht zielführend, da die hier vorkommenden Gewässer in den meisten Gebieten nicht für das Überleben der (Meta)Populationen der Art entscheidend sein dürften. Entscheidend ist es vielmehr, die Gelbbauchunken in ihren jeweiligen Reproduktionszentren (RZ) zu erfassen. Dies können unter bestimmten Voraussetzungen auch Bereiche im Wald sein.
Einfache Präsenz-Absenz-Erfassungen dieser langlebigen, bis zu 30 Jahre alt werdenden Art ohne Berücksichtigung der Altersstruktur können in sich schleichend wandelnden Landschaften (zum Beispiel nach Aufgabe der militärischen Nutzung) erheblich zu kurz greifen. Hier müssen die Erhebungen (zumal in bedeutsamen Vorkommen der Art) auch die Altersstruktur erfassen (zum Beispiel über Gewichts- oder Kopf-Rumpf-Längen-Messungen), falls es erhebliche Anzeichen für einen gestörten Altersaufbau gibt, wie zum Beispiel einen starken Rückgang der geeigneten Pioniergewässer durch Verlandung.
Der Kammolch ist ein Qualitätszeiger für bestimmte Gewässerlebensräume und ihr Umfeld. Auch er kann als Landlebensraum Wälder nutzen, wobei wie bei der Gelbbauchunke Laubwälder bevorzugt, aber Misch- und Nadelwälder nicht völlig gemieden werden. Als wichtiges Habitatrequisit in seinem Landlebensraum muss liegendes Totholz als Versteckplatz gelten. Dieser Schwanzlurch ist relativ „sesshaft“ und ausbreitungsschwach und daher auf eine günstige Metapopulationssituation mit regelmäßigem Austausch angewiesen. Das Monitoring der oftmals kleinen Populationen der Art ist relativ aufwändig, die jeweils am besten geeignete Methodik oftmals abhängig vom Charakter des Gewässers.
Stefan Müller-Kroehling
Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Am Hochanger 11, D-85354 Freising
email: mkr@lwf.uni-muenchen.de
Programm
INTERREG III A Österreich-Slowenien
Im Rahmen dieses Projektes werden vielfältige Maßnahmen zum Schutz der gefährdeten Tiergruppe der Amphibien in Teilen Kärntens und Sloweniens gesetzt.
Die grenzüberschreitende Kooperation mit Partner-Institutionen in Österreich, Slowenien und Italien ermöglicht einen intensiven fachlichen Informationsaustausch, gegenseitige Unterstützung bei Planung und Umsetzung von Schutzprojekten sowie die Zusammenarbeit bei der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit.
Projektträger
Arge NATURSCHUTZ, Gasometergasse 10, A-9020 Klagenfurt, Österreich
( ++43-463/329666, E-Mail: office@arge-naturschutz.at
Partner in Österreich
Landesmuseum für Kärnten, Abteilung Zoologie
Naturhistorisches Museum Wien, Zoologische Abteilung, Herpetologische Sammlung
Karl-Franzens-Universität Graz, Institut für Zoologie
OÖ Landesmuseum/Biologiezentrum
Partner in Slowenien
Center za kartografijo favne in flore (Centre for Cartography of Fauna and Flora), Maribor
Dauer
18. Juni 2002 - 31. Dezember 2006
Projektgebiet
Österreich / Kärnten: Bezirke Klagenfurt, Klagenfurt Land, St. Veit/Glan, Villach, Villach Land, Völkermarkt und Wolfsberg
Finanzvolumen
389.400,- Euro
Projektziele
• Bewahrung von Amphibien aller Altersgruppen vor dem Straßentod
• Verringerung der Lebensraum-Zerschneidung, vorrangig durch Verbesserung der Wandermöglichkeiten für Amphibien aller Altersgruppen
• Erhaltung der Laichgewässer
• Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen
• Intensive Zusammenarbeit mit den Projektpartnern hinsichtlich Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen
• Erfahrungsaustausch und gemeinsame Erarbeitung methodischer Standards
• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Bisherige Ergebnisse:
• 114 Amphibienwanderstrecken, davon 18 ganzjährig und 57 zeitweilig geschützt
• ca. 61 km Amphibienschutzzaun
• jährlich bis zu ca. 50.000 gerettete Amphibien
• Wasserproben-Untersuchung an 9 Laichgewässern
• Kartierungen ausgewählter Gebiete
• Aufbau einer herpetologischen Datenbank
• Durchführung einer internationalen Amphibienschutztagung (Mai 2003)
• Erstellung einer gemeinsamen Homepage www.amphibienschutz.at
Anna Karina Smole-Wiener
Arge NATURSCHUTZ, Gasometergasse 10, A-9020 Klagenfurt
email: k.smole-wiener@arge-naturschutz.at
Programm
|