In dem neuen Artenhilfsprogramm wurden die besonderen Verpflichtungen aus der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zum Aufbau eines strengen Schutzsystems aufgearbeitet. Ziel ist es, den Konflikt der häufig sehr gefährdeten Arten mit den Ansprüchen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu entschärfen. Dazu werden die Mittel des Artenschutzes gezielt für die am stärksten gefährdeten Arten des Landes eingesetzt. Dies beinhaltet auch die Angleichung bisheriger Vertragsnaturschutzmodelle.
Die Öffentlichkeitsbroschüre kann unter:
www.schleswig-holstein.de/MLUR/DE/Service/Broschueren/Umwelt/pdf/artenhilfsprogramm__2008.html
heruntergeladen werden.
Aufgrund der fehlenden Monitoring-Daten sind bei einigen Arten, die eine erhebliche Arealausweitung in der letzten Berichtsperiode der FFH-RL zeigen, sehr positive Erhaltungszustände gemeldet worden (z.B. Fischotter). In der (nicht veröffentlichten) Herleitung der Prioritäten des Artenhilfsprogrammes wurde dies explizit dadurch berücksichtigt, dass für alle FFH-IV-Arten Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Die schleswig-holsteinischen Amphibieninitiativen werden damit auch weiterhin unterstützt.