Im Rahmen vom strengen Artenschutz (§ 44 BNatSchG) werden häufiger Reptilien, insbesondere Eidechsen umgesiedelt. Hierdurch soll das Tötungsverbot umgangen werden. Mir geht es zunächst nicht darum, ob Umsiedlungen von Reptilien rechtlich mit dem BNatSchG konform gehen oder fachlich sinnvoll sind.
Mich interessiert vor allem: Wo wurde durch ein Monitoring dokumentiert, dass die Umsiedlung (eventuell auch Wiederansiedlungen aus Naturschutzgründen) von Reptilien funktioniert hat oder eben nicht?
Wenn Sie so eine Dokumentation kennen (z. B. Veröffentlichung, Gutachten) wäre ich daran interessiert. Falls sich eine Auswertung lohnen sollte, werden die Ergebnisse (ohne Angaben von Orten, Projektnamen, Büronamen, Auftraggeber) über diesen Verteiler bekannt gegeben. Schon mal vielen Dank.
Bitte senden Sie die Unterlagen an: Hubert Laufer, Kuhläger 20, 77654 Offenburg, laufer@bfl-laufer.de