Mailing 1/2011 vom 13.01.2011

Ablassen von Laichgewässern als Schutzmaßnahme?

Anfrage:
Im Zusammenhang von Baumaßnahmen und Eingriffen wird von den Planungsträgern immer wieder der Vorschlag gemacht, dass zur Vermeidung von Beeinträchtigungen/Schäden der Amphibien die Laichgewässer, z.B. Regenrückhaltebecken, vor der Laichzeit abgelassen werden sollen, so dass die Amphibien gar nicht erst ablaichen können.

Zwei Fragen hierzu:
- Was passiert mit den laichtragenden Weibchen (z.B. Erdkröte)? Sind diese beeinträchtigt bzw. kann der Laich im Körper abgebaut werden, so dass die Individuen keine Schäden davontragen? Bei Fischen ist eine so genannte „Laichverhärtung“ bekannt, in der Folge sind die Tiere dann unfruchtbar. Gibt es ähnliche Hinweiose für männliche Amphibien?

- Ist dies im Sinne des BNatSchG bzw. der (integrierten) BArtSchV zulässig?


Für kurze Antworten, gerne mit Quellenangaben bin ich dankbar.

Uwe Manzke
NABU Landesfachausschuss Feldherpetologie und Ichthyofaunistik Niedersachsen www.nabu-koenig.de E-Mail: laubfrosch-hannover@gmx.de